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Israelitische Annalen · 1839-03-01 · Heft 9 (1.3.1839) · p. Seite 66

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 9 (1.3.1839)
Date
1839-03-01
Page
Seite 66 (sequence 2)
Language
German
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66 Offiziere in Holland und Frankreich machen dem Heere eben keine Schande. Doch warum gibt es noch Ausschließungen von bürgerlichen Gewerben und Geschäften? jedes Bewußtsein einer gesetzlichen Unfähigkeit ist drückend und lastet schwer auf dem, welcher dadurch gezwungen wird, eine andere Laufbahn einzuschlagen, als welche die Natur ihm angewiesen hat. Wie wird es inspäter» Zeiten erklärt werden, daß man im XIX. Jahrhundert vortreffliche und anerkannte Aerzte harte, die aber, wenn sie hätten Apotheker sein wollen, durch Gesetze daran verhindert worden wären? Die Legislaturen haben den Jrrrhum der Vorzeit, eine ganze zahlreiche Mcnschenklasse nur zu Wucherern und Trödlern zu machen, eingesehen, uud suchen jetzt dahin zu wirken, daß dieselbe aus dem gewohnten Gewerbe hcrausgctrieben oder herausgelockr wird. Das ist sehr löblich. Aber wie reimt sich damit die Absperrung gewisser bürgerlichen Gewerbe? — Das wäre also ein sehr wichtiger Punkt, gegen welchen man höchstens örtlich einige Zunftprivilegien aufweisen kann, — aber wo solche nicht gelten, was kann da die Legislatur dazu bestimmen? Das Herkommen! Aber dieses Herkommen ist dock» eben das Kind des Jrrthums! — Dies also verdient schon eine Entwickelung für jedes Land insbesondere. Weiter: Verfolgung hat aufgehört, grobe Gewalrtharen kommen in den civilifirten Ländern nicht vor. Wie verträgt sich aber mit der Gleichheit vor den Gesetzen heutiges Tages die Versagung der einfachsten Indigenatsrechte, wenn man auch nicht mehr, wie in Ro in, alljährlich feierlich und demürhig bitten muß, im Ghetto noch ein Jahr wohnen zu dürfen? Wie ferner die Zahlung eines Judenzolles? Wie verträgt sie sich mit der Achtung, welche der Mensch als solcher, von den Slaatseinrichrungen zu erwarten hat? wie mit der Gegenseitigkeit der Behandlung? Die Sache an sich ist wieder nur ein Herkommen; neu schaffen würde heut zu Tage keine Gesetzgebung einen Leibzoll für die einem fremden Juden zu ertheilende Erlaubniß, die freie Luft zu' athmen. Warum geschieht nichts, um solche Staatseinnahmen, wenn sie einmal zu fest stehen, um auf sie zu verzichten, durch irgend eine Ausgleichung abzulösen? Warum geschieht nichts, um eine Verwendung bei den Staaten auszuwirken, deren Unterthanen dadurch geradezu an ihrem Eigenthum leiden? Repressalien führen, wie man beweisen kann, nicht zu dem Zwecke; wo sie bestehen, bringe:, sie nur zwiefache Nachtheile! Da haben Sie einen zweiten Punkt, welcher wahrlich die größte Aufmerksamkeit verdient. Vieles ließe sich noch besprechen, was von geringerm Belang zu sein scheint, aber doch wohl werth ist, daß es erörtert würde, weil in Gesetzesangelegenheiten alles drückt, was der Gerechtigkeit nicht entspricht. Wir haben als Deutsche gewiß das Recht, uns der deutschen Sprache zu bedienen, um unsere Begriffe auszudrücken. Nun liegt es wohl in der Natur der Dinge, daß es Anmaßung wäre, sich Titel, die nur durch den Stempel des Staates ihren Werth . haben, willkührlich beizulegen, auch wenn sie mehr aus dem Geschäfte selbst hervorgehen. Es wäre auch wohl unschicklich, Ausdrücke^, welche in einem gewissen Sinn kirchlich bezeichnend erscheinen, auf andere ähnliche Dinge und Handlungen der Synagoge zu übertragen. Aber eben so wenig können wir dein Gebrauche derjenigen Wörter entsagen, welche ohne alle kirchliche Autorität, gewisse in jeder Religion vorkommende Begriffe bezeichnen; z. B. Gott, Engel, Offenbarung, heilige Schrift, predigen, einsegnen. Wenn nun aber dennoch der Fall eintritt, daß der Gebrauch der Sprache, welche allein die des Herzens ist, als eine Neuerung abgewiesen, dagegen der alte Jargon gebilligt wird; ferner manche dieser Ausdrücke, die jedem Landeskinde sonst zustehen, und wäre eine Moschee da, auch in dieser ohne Schwierigkeit gebraucht werden dürften, uns als zu unserer Kirche nicht gehörig untersagt werden, so meine ich, es wäre billig, darüber Beschwerde zu führen. Und das kann am besten vor aller Welt Augen geschehen. Haben die Juden, was wohl jeder einräumt, eine eigene Religion, so muß es ihnen auch freistehen, ihre Begriffe und Tätigkeiten mit entsprechenden Worten in jeder Sprache so zu bezeichnen, wie sie es für recht finden, also bei ihrem Gottesdienste nicht bloß zu reden, sondern zu predigen u. s. w. Es ijt nun wohl wahr, daß solcherlei Beschränkungen meistens vom Fanatismus derjenigen Israeliten selbst herrühren, welche der Sprache nicht mächtig sind, und jedes richtig bezeichnende Work, als einen Eingriff in traditionelle Sitten «»sehen. Das ist ein Nebel, welches sich am Ende von selbst verlieren würde. Was verschreien die Leute nicht alles als Neuerung? Eine. Veränderung

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