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Israelitische Annalen · 1839-02-15 · Heft 7 (15.2.1839) · p. Seite 52

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 7 (15.2.1839)
Date
1839-02-15
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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52 Worin besteht denn die tüchtige wissenschaftliche Bildung des Theologen? Wahrlich eine bloße Phrasenkunde der alten Classiker, eine Bekanntschaft mit verschiedenen logischen Schlußweisen, eine treue Bewahrung chronologischer Angaben, oder die Kunst, einen salbungsreichen, mit allen oratorischen Flos? kein ausgeftatteten. Styl zu schreiben, machen noch nicht den wissenschaftlich gebildeten Theologen. Die Kriterien seiner Bildung sind ganz anderer Art. Sie bedingt eine Erleuchtung des Geistes, eine Klarheit der Begriffe über religiöse Lehrsätze, eine richtige Auffassung des Erhabensten, der Religion in ihrem Wesen- und in der Ausübung. Ueber -diese Punkte muß der wissenschaftlich gebildete Theologe unsrer Zeit ernstlich gedacht haben, über sie klare und bestimmte Urtheile abzugeben fähig sein. Dieser Anforderung entspricht aber keineswcges eine sclavische, nur äußerlich nachzuweisende, Anhänglichkeit an alle Ceremonialgesetze, — deren Ausdehnung ohnehin nicht überall gleichmäßig zugestanden wird! — Jedermann weiß, wie elastisch dieser Begriff sich ziehen läßt, und wie leicht man unter demselben die seltsamsten Gewohnheiten und Subtilitäten einzelner Rabbinen subsumircn kann. Wollten wir den Wortsinn in seiner ganzen Strenge nehmen, so ließe sich allenfalls Nachweisen, daß nach diesem Gesetze niemand in Baiern ein Rabbinat zu bekleiden fähig sein dürfte. Die Consequenzen solcher, lediglich den willkührlichen Deutungen preisgegebenen Bestimmungen müßten zu den ärgsten Mißgriffen führen. Leicht könnten die frömmsten, edelsten und tüchtigsten Männer mit dem Namen Neologen belegt und dem heilsamsten Wirken entzogen werden, um unwürdigen Heuchlern Platz zu machen. Doch wollen wir nicht durch voreiliges Raisonnemcni den Sinn des Rescriptes so deuten, wie er sicherlich im Geiste einer weisen, für das Wohl ihrer Unterthanen stets Sorge tragenden Regierung nicht beabsichtigt ward. Wir hegen vielmehr die zuversichtliche Hoffnung, daß die dermalen obwaltenden Mißverständnisse durch eine, die religiösen Verhältnisse der Juden in Baiern ordnende Verfügung auf eine Weise beseitigt werden mögen, daß der wahren Aufklärung und ächten Religiosität Vorschub geleistet werde. Der Herausgeber der Annalen erlaubet sich bei dieser* Gelegenheit noch folgende Bemerkung hinzuzufügen. Sicherlich findet jede Regierung, welche sich ungern in die religiösen Angelegenheiten der Juden einmischt, die Aufgabe, diesen in ihrer Entwickelung Beistand zu leisten, in vielen Hinsichten schwierig und gewissermaßen bedenklich. Mit einem Verbote jeder Aenderung an Ritus, Cultus und Unterricht wird sie auf keinen Fall gelöst, sondern der Zustand eher verschlimmert; keine Vorschrift in der Welt kann oder will die Juden abhalten, sich zeitgemäße Cultur anzueignen, und dadurch ist ein gewisser Sinn für Verbesserung geweckt. Eben so wenig kann jede über Nacht aufschießende Neuerung, weil sie etwa ein äußerlich gefälliges Gewand annimmt, sogleich auf Sanktion rechnen. — Die Religionssachen der Unterthanen nach eignem Ermessen zu ordnen, oder einer Willkühr zu überlassen, wird aus Gewissenhaftigkeit keine Negierung sich entschließen, und wo es im Einzelnen geschieht, wird nichts damit erreicht. Es ist also die Frage, auf welche Weise eine wohlwollende Regierung dahin wirken könne, daß den billigen Anforderungen der Zeit auf der einen, und dem eben so gerechten Verlangen nach Beibehaltung der innern Religiosität auf der andern Seite, durch zweckmäßige, alle ungebührlichen Ansprüche excentrischer Köpfe zum Stillschweigen verweisende — Maßregeln entsprochen werden könne? Wir glauben, am leichtesten auf folgende Weise. Jede Regierung lasse von den Juden selbst in jeder Gemeinde eine verhältnißmäßige Anzahl tüchtiger Männer von Sachkenntniß, Festigkeit des Charakters und anerkannter Redlichkeit (Geldbesitz und äußere bürgerliche Stellung darf hierzu nicht berechtigen) wählen, und beauftrage dieselben mit den nöthigen Vorarbeiten, welche dann von einem Ausschüsse derselben, bestehend aus den gemäßigten, aus deren Mitte selbst zu wählenden Männern, und möglicherweise mit Zuziehung der Rabbinen, zur Begut Achtung geordnet werden. Diese bilden alsdann die Grundlage zu einem Gesetze, welches entweder eine weitere innere Entwickelung zulassen, oder auf einen Zeitraum festgestellt werden kann, nach welchem ein gleiches Verfahren zur Revision eintreten dürfe. — Wir zweifeln nicht, daß ein Versuch dieser Art mit Festigkeit durchgeführt, den erfreulichsten Erfolg

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