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Israelitische Annalen · 1839-02-15 · Heft 7 (15.2.1839) · p. Seite 51

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 7 (15.2.1839)
Date
1839-02-15
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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51 Eine andere Verfügung gab auch dem Schulwesen einen neuen Impuls. Allen Lehrern ward aufgegeben, sich binnen drei Monaten zur Ablegung einer Prüfung in Elemenrarkenntniffen und Religionsunterricht zu melden. Durch diese Verordnung wurden viele, der das Lehrfach ansübenden Subjecte erst auf die Erfordernisse ihres Berufes aufmerksam. Ein neuer Eifer belebte sie, sich vorzubereiten, um das Prädicat eines geprüften Lehrers zu erlangen. Aus allen Theilen des Reiches kamen die Aspiranten in die Krcishauptstädre; ihre Zahl war bedeutend; in Anspach und Würzburg waren mehr als hundert gegenwärtig. Wie voraus zu sehen war, mußten viele als unbrauchbar abgewiesen und ihrer Stellen entsetzt, und fähigere Subjecte an deren Statt angesetzt werden. Auf solche Weise wurden die Schulen umgeftaltet; die Kreisregierungen rhaten das Ihre und fanden bei den Gemeinden auch fast überall löblichen Eifer und Bereitwilligkeit, zu den Verbesserungen die Hand zu bieten. An allen Orten erstanden, unter der Leitung tüchtiger und für eine bessere Erziehung begeisterter Lehrer, schöne Volksschulen, wovon sich die Zukunft gute Früchte versprechen darf. — Auch die seit dem erledigten Rabbinate sind mit tüchtigen Männern besetzt worden. Allerdings muß es jeden Israeliten, der es mit der Religion treu meint, betrüben, wenn er wahrnimmr, daß die erledigten Rabbinate oft jahrelang unbesetzt bleiben, und daß noch immer in den Wahlen den Machinationen und Jntriguen zu viel Spielraum gelassen wird, daß die Besetzung der Stellen nicht immer von der Tüchtigkeit der Subjecte, sondern oft von Mitteln abhängt, welche der Würdigere verschmäht; daß demnach die edleren Männer öfters gegen Mindergceignete zurückftehen müssen. — Doch darf man im Allgemeinen behaup- 'ten, daß ein guter Geist die Rabbinen beseelt, und daß ein dem Besseren zugewandter Wille sich überall kund giebt. Mehr oder weniger gewinnt jeder Rabbiner aus seinem Wirkungskreise die Ueberzeugung, daß zur Aufrechthaltung der Religion unter den Israeliten manche Reform unbedingt nothwendig, und jede Stagnation dem Wesen und Geiste ächter Religiosität verderblich ist. Den Beweis davon geben die Resultate der im Jahre 1836 veranstalteten Kreissynoden. Auch die strengsten Anhänger des Herkömmlichen verstanden sich zu Concessionen und Modificationen, weil sie wohl einsahen, daß allerlei Ansätze der Zeit, ohne dem Kerne der Religion zu schaden, abgelöst werden könnten und müßten. Selbst der Abgeordnete Fürths bei der Kreissynode stimmte mit für viele Verbesserungen des Kultus, so wie für eine zeitgemäßere Synagogenordnung, (welche kürzlich die Sanktion eines König!. Ministeriums erhalten hat;) ja sogar für die rationelle Interpretation verschiedener Punkte des Jüdischen Lehrbegriffs. Wenn nun gleich jene Synodalbeschlüffe bisher noch nicht den Erwartungen ganz entsprochen haben, so wirkten sie doch als Anregungsmittel sehr zweckmäßig, und bleiben ein wichtiges Dokument in der religiösen Entwickelungsgeschichte der Baierischen Juden. Beiläufig können wir nicht umhin, ehrend zu erwähnen, daß seil dem besonders die Münchener Synagoge durch die Einführung des 4stimmigen Choral-Gesanges die Feierlichkeit des Gottesdienstes sehr gehoben hat. Der Chor ist sehr gut eingeübt, und wirkt augenscheinlich auf Andacht und Erbauung. Dieser Umstand verdient um so mehr Beachtung, als selbst die heftigsten Widersacher dieser angeblichen Neuerung sich bald von der heilsamen Wirkung dieser Einrichtung überzeugt haben, und die heftigsten damaligen Gegner jetzt die eifrigsten Beförderer derselben geworden sind. Auch hat dies Beispiel bereits weitere Folgen gehabt, indem mehrere bedeutende Gemeinden die Münchener Synagoge zum Muster genommen haben. Demnach trafen alle Maßregeln und Einrichtungen dahin zusammen, den religiösen und Schul- Anftalten der Juden in Baiern einen gedeihlichen Fortgang zu bereiten, in welchem nur wenige Gemeinden, durch lokale Verhältnisse gehindert, nicht gleichen Schritt halten, doch aber mit der Zeit gewiß auch nicht Zurückbleiben werden. Um so überraschender und niederschlagender ist die Erscheinung eines neuern Minifterialrescripts, welches den Behörden zur Pflicht macht, bei Anstellung der Rabbinen nicht blos deren wissenschaftliche Bildung, sondern, unter Verwerfung aller verderblichen Neologie, auch deren unbedingteste Anhänglichkeit an das Ceremonialgesetz zu prüfen. Dies ist ein Widerspruch in der Sache, und kann, seinem einfachen Wortsinne nach, obgleich, wie wir hören, damit.nur ein Damm gegen ein vermeintliches deftructives Treiben in religiösen Angelegenheiten beabsichtigt wird, zu vielen Mißverständnissen Anlaß geben. -i-

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