Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 7 (15.2.1839)
- Date
- 1839-02-15
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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50 iit deren Kulturgeschichte eine wichtige Stelle einnimmr. — Wie aber jede wesentlich eingreifende Institution, besonders wenn sie überraschend auftritt, sich für ihre Aufnahme erst einen geeigneten Boden erkämpfen muß, so war es auch hier, namentlich mit dem Theile des Gesetzes, welcher die religiöse Seite betraf, der Fall. Mehrere Jahre verstrichen, ehe sich irgend eine bedeutende Wirkung zeigte. Auch war dies vorherzusehen, denn außerdem, daß die Bestimmung über die wissenschaftliche Bildung der Rabbinen sehr mangelhaft und vag lautete, fehlte auch dem Gesetze in Hinsicht der Schulen die Basis alles Fortschreitens, eine Anordnung über die Art des Religionsunterrichtes und die gesetzlichen Anforderungen an die Bildungsstufe der Lehrer. Nach wie vor befanden sich die jüdischen Schulen, wenn sie diesen Namen verdienen, im kläglichsten Zustande, und den allgemein gefühlten verderblichen Einflüssen auf die Jugend ward nicht gesteuert. Was auch einzelne Gemeinden, den Mangel eines geregelten Schulwesens schmerzlich empfindend, rhaten, um ihre Anstalten zu reorganisiren, so waren das doch nur vereinzelte Bestrebungen, ohne Wirkung auf die Gesammtheit. Nicht besser ging es lange Zeir mit der Prüfung der anzustellenden Rabbinen. Jede Kreisregierung stellte, nach eigener Deutung des Gesetzes, an die Candidaten ihre besondere Forderung. Ein Nachweis geregelter Studien ward nicht verlangt; ja es soll einmal der Fall vorgekommen sein, daß ein Candidat nach Uebersetzung eines Psalms zum geprüften Rabbinen gestempelt wurde. Auf diese Weise wurde die Vorschrift über die erforderliche wissenschaftliche Bildung fast überall in der Praxis höchst schwach und unzulänglich gehandhabt. Der Rheinkreis, gewöhnlich in intellectueller Beziehung den übrigen Kreisen nachstehend, that sich einmal im Jahre 1824 hervor. Es wurden hier sämmtliche Gemeinden auf 4 Rabbinatsbezirke vertheilt, und bald darauf eine förmliche Prüfung der Rabbinen angeordnet, in Folge welcher drei neue Rabbinen angestellt wurden. Im Jahre 1826 erließ die Regierung Mittclfrankens, wohl wahrnehmend, zu welchen Mißftänden die willkührliche Deutung des Gesetzes führen mußte, eine genauere Interpretation desselben, welche von Seiten eines hohen Ministern genehmigt ward. Ein Candidat muß nach derselben regelmäßige Gymnasialbildung besitzen «Ub sich über den zweijährigen Besuch eines philosophischen Cursus an einer Universität oder an einem Lyceum außweisen. Die erste regelmäßige Concurrenzprüfung ward, bei Erwählung des vr. Löwi zum Distrietrabbiner in Mkr. Ulfeld, in der Kreishauptstadt Ansbach abgehalten. Die damals concurrirenden sechs Candidaten entsprachen fast alle den gesteigerten Anforderungen. In Mittelfranken ward um dieselbe Zeit ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des Religionsunterrichts gethan. Die Gemeinde zu Fürth, als die zahlreichste, ward zunächst einer besonder» Aufmerksamkeit gewürdigt. Hier an dem alten Heerde des Rabbinismus herrschte in dieser Beziehung manche Verlegenheit. Auf der einen Seile hatte sich ein Theil der Gemeinde zeitgemäße Bildung erworben und für das Forschreiten thätig mitgewirkt. Es bestand neben einigen Privatinstituten eine Religionsschule von zwei Lehrern geleitet, welche sich damals erst zu entwickeln anfing, daneben ein Rabbinat, dessen drei Mitglieder durchaus noch der Vorzeit angehörten; dazu waren noch Trümmer der früher« sogenannten Jeschibah vorhanden; mehr als hundert Jünglinge, ohne eigentliche Führer schlenderten znm Theil ohne Zweck und Ziel, angeblich als Talmudschüler, in geschäftigem Müßiggänge herum. —Nur eine durchgreifende Maßregel konnte hier helfen. Die Regierung entschloß sich zur Aufhebung der Jeschibah in ihrer vorhandenen Organisation, und verordnete, daß in kürzester Zeit zwei wissenschaftlich gebildete Männer als Talmudlehrer anzuftellen seien. Diese sollten mit Zuziehung des Rabbinates einen planmäßigen Cursus des Talmudstudiums feststellen, zu dessen zweijährigem Besuche künftig jeder angehende Theolog, nach gewonnener Vorbereitung in andern Studien, verpflichtet sein würde; — ein Institut, das mit der in neuester Zeit angeregten Idee einer jüdischen Fakultät einige Achnlichkeit hatte. Alsbald wurden zwei tüchtige Männer zu Lehrern ernannt. Zwar traten bald der Begründung dieses Instituts Schwierigkeiten nnd Hindernisse in den Weg, so daß es bis jetzt nur dem Namen nach besteht; dennoch hatte die Verfügung die wohlthätige Folge, daß viele Jünglinge aus ihrer Lethargie geweckt, über sich und ihre Bestimmung zu denken anfingen, und es mit dem Berufe eines Theologen nicht so leicht nahmen, wie bisher.