Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 2 (11.1.1839)
- Date
- 1839-01-11
- Page
- Seite 14 (sequence 6)
- Language
- German
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14 zwar nicht zwingen, aber doch ermahnen sollte, christliche Vorträge zu hören. Die gesetzliche Aufnahme erfolgte 1612 unter ermäßigter» Bedingungen. Man verbot nur Synagoge und Beschneidung (!) und empfahl Ruhe, Zurückgezogenheit und Vermeidung jedes Aergernisscs. Der Contracr lautete auf fünf Jahre, und ward prolongirt. 1650 erschien eine förmliche Judenordnung, immer noch bloß für Portugiesen, mit ausdrücklicher Ausschließung der hochdeutschen Juden. Noch 1710 hatten jene die Oberhand. Von der Aufnahme der letzteren berichtet der Verf. nichts, weil es nicht zu seinem Thema gehört. Wir empfehlen unfern Lesern die näheren Details, welche das Büchlein darstellt. Die Aeußerungen eines der Ordnung von 1650 zum Grunde gelegten Gutachtens, so wie die gesetzlichen Bestimmungen selbst, enthalten allerdings viel Ergötzliches. Daß alles nicht so bleiben konnte, wie man es damals im Sinne hatte, liegt in der Natur der geschichtlichen Entwickelung. Wir werden die hervortretendcn Punkte der letzter» höchst wahrscheinlich durch Herrn vr. S. selbst bearbeitet, so wie auch von anderen Kenneraugen beleuchtet, in unfern Annalen mitzutheilen Gelegenheit haben. Nachrichten und Correspondenzen. Großherzogthum Hessen. — Des bereits seit fünf Jahren bestehenden und in stiller, aber segensreicher Wirksamkeit sich durch das ganze Großherzogthum Hessen verzweigenden Vereines „ zur Verbesserung des Zustandes zunächst der vaterländischen Israeliten" thätiger Provinzialvorstand für die Provinz Starkendurg zu Darmstadt, hat es auf Ansuchen einer Anzahl, aus dem Lehrerseminar zu Friedberg hervorgegangener, israelitischer Schulamtskandidaten unlängst übernommen, sich bei hoher Staatsregierung um Verbesserung des jüdischen Schulwesens überhaupt und der Stellung der Lehrer insbesondere zu verwenden. Die zu diesem Zwecke demselben Seitens der Supplikanten eingehändigte Vorstellung will namentlich: daß in der Folge nur solche Leute der Jugend als Führer beigegeben werden sollen, die gleich christlichen Lehrern das einer definitiven Anstellunng vorausgehende öffentliche Examen bestanden haben; daß künftig, eben so wie den Christen auch den Juden, die Wahl eines Lehrers nur noch in so weit freistehen möge, unter den von der Oberschulbehörde würdig befundenen Aspiranten denjenigen wählen zu dürfen, welcher ihnen durch Periönlichkeit und Character am Besten zusagt, und schließlich zielt sie darauf hin, daß in ihren Gemeinden der Lehrer vielleicht gleichzeitig in der allgemeinen Schule, welche die jüdischen Kinder mit Ausnahme des confessionellen Religionsunterrichts besuchen, einen Theil des Elementarunterrichts mit übernehmen könnte. Alle diese Forderungen sind billig und zeitgemäß, und eS ist um so weniger ein ungünstiges Resultat zu erwarten, als sich namhafte Männer der Sache annehmen und als es überhaupt im Interesse de- Vereins liegt, der gleich bei seiner Entstehung ein wohlgeordnetes Schulwesen als ein vorzügliches Mittel zur Erreichung seines obenerwähnten Zweckes betrachtete, mit Kraft und Ausdauer alle Hindernisse und Schwierigkeiten zu besiegen, die sich einer der Gegenwart ganz entsprechenden Reform etwa entgegenstellen möchten. Eines großen Kampfes wird eS indessen nicht bedürfen. Darauf aufmersam gemacht, wird unsere einsichtsvolle Regie, rurg das Streben wohl zu würdigen wissen, welches sich in neuerer Zeit ohne all ihr Zuthun, gerade in dieser wichtigen Richtung bei ihren isr. Unterthanen kund giebt. Seit dem der Besuch der Seminarien denselben gestattet ist (1823) haben, ungeachtet sich noch gar keine Versorgung für die Zukunft darbot, bereits fünfzehn Jünglinge das zu Friedberg bestehende Schulseminar mit Vortheil und Nutzen absolvirt. Unter der Leitung des ehrwürdigen Directors dieser Anstalt gebildet, traten Alle hinreichend befähigt und für das Gute begeistert in die Welt. ^Wenn nun gleichwohl der mit der Vorbereitung derselben beabsichtigte Zweck den gehegten Erwartungen bisher noch nicht entsprach, so ist die Ursache dieser Erscheinung durchaus in den obwaltenden Umständen zu suchen. Ihrerseits bleibt kein Mittel unversucht, wohlthätig auf ihre Glaubensgenossen und besonders auf die Jugend derselben einzuwirken. Daß aber auch hier Mißgriffe geschehen, ist natürlich, und, da sie aus einer guten Absicht hervorgehen, auch verzeihlich. Als einen solchen Mißgriff möchten wir namentlich die vorgekommene Anordnung bezeichnen, auch die Schülerinnen zum samstägigen Besuche der Synagoge anzuhalten. Es ist zwar löblich, auch das Mädchen mehr in die religiöse Gemeinschaft ziehen zu wollen, als dieß bisher geschah; aber bei der fast noch aller Orten bestehenden Einrichtung der Synagoge ist dieses Mittel nach unserer Ansicht zwecklos und vom pädagogischen Standpunkte aus betrachtet, sogar schädlich *) Uebrigens dürste es nicht uninteressant sein, das Urtheil sachverständiger Männer über diesen Gegenstand zu hören. Mainz. — Als vor einigen Jahren der jetzige israelitische Gemeindevorstand, der ganz aus strengen Anhängern des Talmuds zusammengesetzt ist, ans Ruber kam, fürch- *) Wir sind nicht genug in die Verhältnisse aller einzelnen Synagogen eingeweiht, um zu wissen, wiefern sich dieß Urtheil örtlich rechtfertige. So viel aber ist uns bekannt, daß sehr viel Streben nach religiöser Weihe der Jugend obwaltet, und die im Druck erschienenen Predigten beweisen, daß auch hier der Dolksunterricbt über religiöse Begriffe Bedürfniß geworben ist. Wenn die Mädchen gewöhnt werden, den Gottesdienst zu besuchen, so wird sich die Nothwendigkeit, sie über das Wesen, die Bedeutung und den Werth des Gottesdienstes zu belehren, ergeben. Dann wird die gute Wirkung auch nicht ausblciben. Anm d. H.