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Israelitische Annalen · 1839-01-11 · Heft 2 (11.1.1839) · p. Seite 10

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 2 (11.1.1839)
Date
1839-01-11
Page
Seite 10 (sequence 2)
Language
German
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— 10 — ehrenvolle Amt entzogen war. *) Das' ganze Verdiensr der christlichen Statthalter und Behörden bestand darin, daß man die Juden ruhig sich selbst , überließ, sie weder aufnahm, noch zurüUftieß, sondern ihnen den Aufenthalt in einem besonder» Theile der Stadt ungestört vergönnte. Dieser Umstand war jedoch keineswegs zuträglich. Die polnischen und deutschen Einwanderer hatten nicht wie die portugiesischen eine tüchtige Bildung, einen gewissen aufgeklärten Sinn, Empfänglichkeit für's Schöne und Gute, überhaupt die Mittel damaliger europäischer Cultur; sondern sie waren von jeher aller Gemeinschaft mit ihrer nichtjüdischen Umgebung beraubt, blieben gegen die Welthandel und ihre Folgen, wie für das Fortschreiten in Künsten und Wissenschaften gleichgültig, und allein mit dem Interesse ihres Glaubens und dem Studium seiner zahllosen Schriften beschäftigt, kannten sie kein anderes Ziel, als die ungehinderte Befolgung aller minutiösen Observanzen, welche ihre Rabbiner mit verkehrtem Scharfsinn aus Bibel und Thalmud herausgeklügrlt hatten. Als sich daher die Gemeinde organisirt sah, ihre Synagogen, ihre Vorsteher, ihre Rabbiner hatte, so suchte sie sich ihrer sichern Stellung, zur Bewahrung des Glaubens und zur strengen Beobachtung eines jeden Individuums hinsichtlich seines gläubigen Wandels zu bedienen. Die Behörden, denen blos daran lag, daß so zu sagen, der Sanitätscordon zwischen den Juden und den Christen nicht gebrochen werde, sahen gerne eine feste Macht über ihre Glaubensgenossen in den Händen der Parnaßim, da sie hierdurch in vielen Hinsichten der eignen Aufsicht überhoben wurden, und befestigten darum durch Reglement die Gewalt dieser Menschen, deren ganzes Recht auf ihre höhere Stellung in der Gemeinde meist durch ihren Reichthum, aber durchaus nicht durch größere Einsicht nnd höhere Geistesbildung be- *) „D’apres les lois consitutionnelles du pays les seuls protestants etaient admis aux euiplois publics, et il fallait professer la foi chretienne pour etre membre d’un corps de metiers; par consequence les israelites furent reduits au commerce et comme la. plupart etait denuee de fortune, il s’adonnerent aux rüdes et penibles travaux et exer«;aient de ces gagne-pain avilisants, qui les rendaient meprisables dans la societe.” — Aas er precis historique sur l’etat des Israelites etc. (Manuscript). gründet war. *) Während dem letzten Ende des siebenzehnten und in dem Anfänge des achtzehnten Jahrhunderts fühlte sich indessen, mit sehr seltenen Ausnahmen, keiner durch diese Parnaßimsgewalt wahrhaft gedrückt. Man hatte damals unter jenen Juden noch nicht begonnen, mit einer freieren Forschung und^mit dem Geiste der Philosophie das Glaubensgebäude zu beleuchten, und dadurch manches Untaugliche zu entdecken; war doch diese Leuchte selbst noch unter den damaligen Christen selten und herrschte doch in jener Zeit allgemein blinde Hingebung an einen maierielleMGlaubensinhalt in ihrem ganzen Maße. Wer damals eine Vorschrift übertrat, sich in irgend ein Ritualgcsetz nicht fügte, war gewöhnlich durch die Macht des Leichtsinns, der Ungebundenheit, der Leidenschaft dazu getrieben; es waren gewöhnlich verderbte Menschen, ohne Character, ohne sittliches Gefühl, ohne Empfindung für die Weihe des Glaubens, ohne Grundsätze. Man sieht die Beispiele jener entarteten Menschenklaffe in dem größten Theile der getauften Juden damaliger Zeit, welche gewissenlos, sobald sie in den Schoos der Kirche ausgenommen waren, ihre giftigen Geschosse gegen ihre früheren Religionsgenoffrn warfen, und ohne Aufhören das Judenthum durch Bosheit und Tücke als lächerlich, unstttlich oder anlisocial hinstellten — ein Verfahren, das in neuerer Zeit, wenn auch nicht ganz, doch mit seltenen Ausnahmen aufgehört hat. Gegen solche Verworfene *) Pour comble de malheur, les bourguemestres d’Amterdam lenr imposerent un regiement ecclesiastique qui devait eloigner leur civilisation, etouffer l’emulation et les lurnieres, en les asservissant aux parnassim ou syndics: en vertu de ce regiement, les parnassins, devenus maitres absolus de leurs coreligionnaires, pouvaient les excommunier, exercer sur eux une Inquisition domestique et lancer des anathemes pour 1'ornrnission des moindres rites, meme dans l’interieur de leurs menages. Une amende de milles florins menayait celui qui oserait se plaindre des procedes des syndics; la peine de fustjgation sur l’echafaud fut prononcee contre quiconque acbeterait de la viande d’une boucherie autre que celle de la communaute.” Abbe Gregoire, Observations nouveiles sur les Juifs, et specialement sur ceux d’Amsterdam et de Francfort. p. 6. Besonders abgedruckt aus der ttevue pdilosopbique, litteraire et politique. Der bekannte Bischof von Blois war eine geraume Zeit in Amsterdam anwesend, und sprach also mit Sachkenntniß).

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