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Das Zelt · 1924-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1924) · p. Seite 280

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Zelt
Volume
1 (1924)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1924)
Date
1924-07-01
Page
Seite 280 (sequence 51)
Language
German
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. c> V .*'.;>>.• >r*sHly4-J: ' -.->?' i-%H'^Jßt .. /: > Z £.1* X- *V BRATISLAWA DAS NEUE GHETTO ZUR GESCHICHTE DER JUDEN IN PRESSBURG VON DR. OVIDIUS FAUST, STADTARCHIVAR Die Niederlassungen von Juden in unserer Stadt können urkundlidi zwar erst seit dem Jahre 1291 bewiesen werden, jedodi ist es mehr als wahrscheinlich, daß schon viel früher Juden in unserer Stadt ansässig wurden, denn schon König Koloman von Ungarn gestattete den Juden die Erwerbung von Grundbesitz sowie die ständige Niederlassung an Orten, wo ein Bistum vorhanden,- solch einem Bistum übertrug er nämlich sozusagen die Oberaufsicht über die jüdischen Ansiedler. Nun war zwar Preßburg nicht der Sitz eines Bischofs, jedoch besaß das hiesige Kapitel, beziehungsweise die Propstei die Machtvollkommenheiten eines solchen. Daß die ungarischen Könige sehr bald die außerordentlich große Bedeutung der jüdischen Ansiedler für die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens erkannten, sehen wir daraus, daß König Bela im Jahre 1251 ein Privilegium herausgab, das den jüdischen Bewohnern des Landes ziemlich große Freiheiten sicherte. Der der Stadt Preßburg im Jahre 1291 von Andreas III. verliehene große Freiheitsbrief berüdcsichtigt die jüdischen Bewohner unserer Stadt besonders, ja er verleiht ihnen geradezu formal die Bürgerrechte, indem er sie hinsichtlich ihrer bürgerlichen Rechte den christlichen Bürgern der Stadt vollkommen gleichstellt. Er spricht aus: »Judei in ipsa civitate constituti habeant eandem libertatem, quam et ipsa cives.« — Der Tenor dieses Privilegiums betreffs der Juden ist um so wichtiger, als einesteils damit ein bereits de facto bestehender Rechtszustand de jure anerkannt wurde, anderseits aber bezeugt, daß Juden und Christen friedlich in unserer Stadt bei* sammen lebten, unberührt von den durch die Kreuzzüge hervorgerufenen religiösen Verketzerungen. Daß der Grund für die Bewilligung solcher Freiheiten hauptsächlich materieller Natur war, ist natürlich selbstverständlich. Wir dürfen nicht glauben, daß die christlichen Bürger Preßburgs damals eine aufgeklärtere Lebensauffassung gehabt hätten, als das Mittelalter überhaupt. Der Jude war auch in unserer Stadt kein vollwertiger Bürger. Er mußte in besonderen, von der christlichen Bewohnerschaft räumlich ge- 280

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