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Der israelitische Volkslehrer · 1857-12-01 · Heft 12 (Dezember 1857) · page 12

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12 (Dezember 1857)
Date
1857-12-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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353 Zur BeschneiimnaMage. vor zurück und will keinen Theil an dem Verlufte dieses Religionsgenossen haben!—-Nach meiner innigsten Ueberzeugung ist es daher unerläßliche Religionspflicht, einen solchen Knaben unbedingt als Lar-W^MÄ oder Confirmanden zur betreffenden Feier zuzulassen; eine Zunmthung an das noch kindliche Gemi'tth halte ich für ganz ungeeignet lp-NV IN'' ^1 ^.l^l^ ^VlQ); findet der Knabe später als Jüngling oder Mann in sich den religiösen Antrieb, und die Kraft die versäumte Operation nachzuholen, so ist das rein Sache seines Gewissens und Entschlusses. Thut er es nicht, so ist nnd bleibt er nach den obigen Auseinandersetzungen Jude, Religionsgemeindegenosse, und ist die Zeit gar nicht dazu angethan, mit Erfolg irgend einen Zwang gegen ihn als Gesetzübertreter auszuüben. Im Gegentheile, wenn er die richtige religiöse Belehrung genossen^ die ihm vor Extravaganzen bewahrt, so ist die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß er, aus eigenen Grundsätzen, oder von einem Webündmsse betvogen, der Beschneidung an seinen Kindern ihr Recht wiederfahren läßt, und so diese selbst durch unsere mildere Praxis eher gewinnt als verliert. Denn durch Zwang und Ausschließung kam in unseren Tagen Peine Ceremonie gewinnen, weder Veschneidniig noch Sabbath! — Davon lasset,ah .' — Keine altmodische und keim neumodische Ercommunication in Israel!— Leset, leset doch was in vergangenen Zeiten eil? Commentar (2Nf 'NlA zum ^lors vea, am Ende der Bestimmungen über Ausschließung und Bann schreibt I Er sagt im Namen eines der ausgezeichnetsten Nabbinen: „in unserer Zeit, wo Ausschließungen mit Zer» würfnissen verbunden sind, soll ma n Niemanden mit Ausschließung strafen, selbst wenn er es verdient, auch bei schweren Uebertretimgen nicht (nH'n.', ni-v^z ''M). Denn selbst <Is Mrs NllllQ) Haben die Weisen die Sache nicht erschwert, aus Furcht, es möchte den Ausgeschlossenen von der Bekehrung abschmecken, um wie viel mehr in unserem Zeitalter, wo, gemeine Leute den Ausgeschlossenen darüber beschämen und der Mensch, der nicht immer seiner mächtig ist, leicht zu Blutvergießen u. vgl. veranlaßt werden könnte." — DaS wurde geschrieben in Israel zu einer Zeit, wo Bann und Ercommunication allenthalben noch in der schönsten Blütbe standen! — Und wir sollten eine Ausschließung welcher Art neu geltend machen, in einer Zeit, wo der Fluch der Zeiten sie auf immer gebraudmarkt hat? — Nimmer — nimmermehr!-- Dies ist es, was wir. zur Sicherstellung der Rechte des betreffenden Knaben öffentlich aussprechen mußten,

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