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Der israelitische Volkslehrer · 1857-12-01 · Heft 12 (Dezember 1857) · page 11

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12 (Dezember 1857)
Date
1857-12-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Zur Bkschlmdimgsfrage. 357 denen es rings um Euch her wimmelt, sie lasset Ihr durchschlüpfen? sie rufet Ihr zur Tora? sie copuliret Ihr? —Freilich wenn Ihr sie nicht copuliren würdet, so würdet Ihr kider überhaupt wenig Paare mehr zu copuliren haben'.— Und nun wenn Ihr einen solchen Knaben in der Religion der Vä'ter mtterrichtt habt —den ihn auch davon anzuschließen, ist, wie wir oben gezeigt, Verbrechen, Seelenmord!—unv er soll nun als „Ksr ini^a" aufgerufen oder cvnfirmirt werden —wie wollet Ihr zu ihm sprechen? —„Mein Sohn, du bist unterrichtet in der göttlichen Lehre, du bist ein Zude wie wir—ja, du gehörst der religiösen Gemeinschaft Israels an. wie wir, bist zu allen Gesetzen verpflichtet wie wir, aber es selbst betätigen durch den Hintritt zur Tora —das darfst du nicht, bevor du das Zeichen des Bundes an dir trägst!'^— Wenn nun aber der Knabe —und uuter hundert Fallen wird dieß hundert Mal der Fall sein —Euch einfach antwortet: „das kann ich nicht — dazu kann ich mich nicht entschließen!" — wie? dürftet Ihr ihn dann als einen „Numar löksoluss" und als abgefallen vom ganzen Gesetze betrachten? Nimmermehr! der Nd5 (den Schmerz der Operation Fürchtende) ist kein „wlisekiss" ^s. kesexv Miselms zu Maiw. II. Seoecniw 4,7), und bei ihm greifen alle die mildernden Umstände und Behandlungsnorme« Platz, die wir oben auseinandergesetzt. — Oder wollt Ihr ihn als einen Gesetzesübertreter l^N2p) nach dem Talmud, nach dem „Loder des jüdischen Ritus", behandeln. Euer Ausschließungsrecht gegen ihn üben, bis er Euerem Verlangen nachkomme? dann bewundere ich abermals Eueren Muth gegen ein Kind, während die Gesetzübertretung beiden Männern sich Euerer Indulgenz zu erfreuen hat! —Auf Sabbathentweihung ist bei jeder einzelnen Übertretung „Laretk" und Steinigung gesetzt —der die Beschnetdung Unterlassende verfällt keiner irdischen Strafe, und das himmlische Gericht greift nach Maimomäes während des Erdmlebens auch nicht Platz —und ihn wollet Ihr ausschließen?- Und welche Wirkung wird ein solches Verfahren auf den betreffenden Knaben ausüben? er, den man von der Annäherung zur Tora, von der Confirmatwn, ja später von der Copulation ausschließet - wird er nicht sagen: 'N' N^W2 'Zir?"V sie haben mich fortgetrtcben, mich mit Innigkeit an Gottes Erbe anzuschließen?" wird er Euer Benehmen nicht als einen Nach betrachten, dem Jndenthum, welches ihn, ohne Leistung jener Pflicht, zu deren Erfüllung er sich nicht entschließen kann, ausschließt, den Nucken zuzuwenden? — Ih r sagt kalt: „mag sein- Ich schaudere da-

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