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Der israelitische Volkslehrer · 1857-12-01 · Heft 12 (Dezember 1857) · page 4

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12 (Dezember 1857)
Date
1857-12-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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3ö0 Zur, Beschneidungsfrage. ttven nach guten Absicht geübt, das religiöse Leben dadurch zu befestigen. Sobald es sich nun herausstellt, daß der Zwang das Neligionslcven stört und zerstört, wird er dem Drange der Selbsterhaltung von selber weichen. Jede Religion aber, welche den Zwinger und Dränger von außen herbeiruft, ist unrettbar verloren. Denn dieser wird den Zwang dann erst recht ausüben, wenn er weiß, daß eben dadurch das ihm verhaßte, fremde Neligionsleben zerstört werde. — Auf religiösem wie politischem Gebiete ist deßhalb nichts gefährlicher, als die Herbeirufung einer fremden Macht, um den Gegner zu vernichten. Denn die fremde Macht denkt gewöhnlich nur an sich; sie schlägt beide Parteien und zieht aus ihren Streitigkeiten nur Gewinn für ihre eigene Befestigung und Ausbreitung. — Hierüber also sind wir einig. — Verzeichnen wir weiter eine gleich erfreuliche Thatsache. — Auch darüber nämlich, „daß ein unbeschniltener jüdischer Knabe, ans welchen Motiven auch immer seine Beschncidung unterblieben, Jude bleibe" — auch darüber sind die Organe des Judenthums einig — also auch darüber, daß es irrthümlich sei, die Beschneidung als ein Sacrament im christlich-kirchlichen Sinne, daher als „zum Judenthums unerläßlich" hinzustellen. — Es hat also auch hierin der betreffende Rabbiner — und wir hätten erwartet, daß man ihm auch von orrhodorer Seite, nach dein Grundsatze „maZis amie» voritss" (Wahrheit schont auch den Freund nicht) — dieses ernstlicher und schärfer vorgerückt hätte — wir sagen, auch hierin hat der klägertsche Rabbiner eine schwere, ja eine weit schwerere Niederlage erlitten, indem er seine Unkunde kundgegeben, daß er den betreffenden Knaben „als durchaus gar keiner Religion angehörig," also als Nichtjude bezeichnet. Gerade dadurch hat er die Regierung herausgefordert, jene Alternative aufzustellen, die vom christlichen Standpunkte gerechtfertigt ist, wo der kleine erbsnndliche Mensch durch die Taufe dem Satan entrissen wird, aber durchaus nicht vom jüdischen Standpunkte! Das Christenthum wird erworben, das Judenthum wird vererbt. Er aber hat die christliche Regierung glauben machen, auch das Judenthum werde erst durch die Veschneidung erworben; er ha: sie zu dem Ausspruche gedrängt, den unbeschnittenen Knaben für religionslos zu halten und daher entweder Beschneidung oder Tanfe zu erzwingen. Dafür ist er verantwortlich vor Gott und Israel. — Also auch in der Theorie, daß der unbeschnittene Knabe Jude sei, sind wir eini g. —

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