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Der israelitische Volkslehrer · 1857-12-01 · Heft 12 (Dezember 1857) · page 3

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12 (Dezember 1857)
Date
1857-12-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Zur Beschneidungsfrage. 349 Nun das Urtheil! — Das Benehmen des Rabbiners ist von der ganzen jüdischen Presse gerichtet. Einstimmig verwich sie seine Appellation an die weltliche, nichtjüdische Gewalt. Eine Stimme aus Amerika herüber wirft ihm die niederschmetternde Frage entgegen, was er thnn würve. wenn der allgewaltige christliche CleruS einmal die Sache anders verstehen, unter dem „Deckmantel der Hnmanitäl" die Hadrianischen Decrete erneuern und aus höheren Staatö-Polizei-Sanuätsrilckstchten „das Verbot der Veschneidung" erwirken würde? Und wir fügen hinzu: wenn nnn der Vater, was Gott verhüten wolle, den Knaben taufen ließe — Wer Härte den Verlust dieses Individuums und alle die dadurch dem Jude'nthnme ans der Nachtommenschaft desselben entfremdeten oder gar mit Haß gegen uns erfüllten Seelen auf seiner Seele? — Wer anders, als der Rabbiner, welcher den rollenden Stein des Gewissenszwanges aus seinen Händen entließ, ohne es in seiner Gewalt zu haben, wohin er zerschmetternd fallen solle? — Das ist höchst gefährlich und darnm das Vorgehen des Rabbiners im höchsten Grade tadelnswerth. — Doch wollen wir ihn deßhalb nickt verdammen; wollen gerne annehmen, er habe im Gefühle der Pflicht« Übung also gehandelt, und selbst daß er auf das Jahr 1848 mißwollend angespielt, — welches Jahr in der That, nach Dein zu urtheilen, was in Oestreich und anderwärts vorgeht, von keinem Vertreter unserer Sache als ein Jahr des Unheils sollte behandelt werden sei kein tt^Q ^"Ns? ^O'tt (der Regierung nach dem Munde Reden), sondern nur Verirrung und Verwirrung eines religiösen Gemüthes, welches, im inneren Dunkel sich vergreifend, den bösen Geist der üblen Nachrede für den guten Geist des Vertheidigers der ewigen Wahrheit nimmt und ausgibt. Auch nehmen wir an, daß sein errungener Sieg ihn zittern mache vor seinem eigenen Gewissen, wie vor dem Tribunale des sittlichen Gewissens unserer Gesammtheit. vor welcher er, als Kläger bei der Gewalt und als Heraufbeschwörer eines, von außenher stammenden, in seinen Folgen gar nicht zu ermessenden Neligionszwanges, eine schwere Niederlage erlitten hat. Möge dieses traurige Beispiel abschreckend wirken weithin! Hüten wir uns sammt und sonders, die Regierung in unsere inneren Angelegenheiten hereinzuziehen. Zwang ist schon tranrig genug, wann und wo er innerhalb der eigenen Religion geübt wird. Allein hier weicht?r nothwendig der fortschreitenden Entwicklung."Denn jedenfalls wird er hier tn der, wenn auch unzweckmäßigen, doch ihren Mo- M

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