Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 11 (November 1857)
- Date
- 1857-11-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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330 Die Juden'im Mittelalter. neben den an die Kammer zu en^ daß die Juden doppelt angelegt waren. Unter Wenzels Negiechz kam der Plan der Mmer vollends zu Stande, die Judenschch: gelder sich gesetzlich anzueignen; und damit die Stadt desto mch Geld aus dm Juden herausschlage, so erlaubte ihr- Wenzel, st. nach ihrem Gutdünken besteuern zu dürfen. Zugleich erklärlt Wenzel im Jahre 1392 auf einer Neichsversammlung zu Nürnberg alle Judenschulden im Reich für todt und ab, wobei sich jedoch Wenzel bal5 dreißig von Hundert, bald die Hälfte der Schulden von Seiten der Schuldner auöbedung. — Die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts war für die Juden zu Ulm gar nicht günstig. Sie mußten sich Beschränkungen aller An unterwerfen; der Rath wußte sogar die Vergünstigung auszuwirken, daß er nur drei Judenfamilten Aufenthalt gestatten dürfe. Wollte ein fremder Jude mehr als drei Tage hier bleiben, mußte er für jeden Tag einen Gulden bezahlen. Kein Jude sollte ohne Wissen des Nathes mit den Bürgern handeln und Verträge schließen. Ja, man ging so weit, daß, wenn ein auswärtiger Jude in oder durch die Stadt gehen wollte, er sich verfeinern der Thorwarte meiden mußte. Dieser hinterbrachte das Gesuch d'es->Juden dem Büttel, der ihn mit einem halb schwarzen und halb weißen Mantel begleiten mußte. —- Von K. Maximilian, der Ulm besonders wohl wollte, erschien ein Befehl an Bürgermeister und Rath, aus königlicher Machtvollkommenheit alle und jeden Juden männlichen und weiblichen Geschlechtes aus der Stadt zu treiben. Für die Veräußerung ihrer fahrenden Habe soll ihnen der Rath eine Zeirfrtst bestimmen. Die Häuser, Synagogen und andere liegenden Gründe aber samntt dem Kirchhofe sollte Ulm dein Vogt vou Geißtingen übergeben. Kein Jude durfte fortan mehr in Mm ausgenommen werden, alle früheren, ihnen von den Kaisern gegebenen Privilegien für ihren Aufenthalt in Mm wurden widerrufen. Der Rath erklärte sie außer dem Schirm der Stadt, und jeder konnte, ohne Verantwortung schuldig zu sein, mit fahren, wie er wollte» Für diese Entladung seiner Last mußte Ulm in allen Mannsklöstern der Stadt an jedem Quatember eine Messe für Maximilian lesen lassen (!!). Die liegenden Gründe verkaufte Maximilian noch im nämlichen Monat an die Stadt für die Summe von fünftausend Guiden. Sie bestanden in einer Synagoge und einem großen- Hof dazu, einem Kirchhof, einem Jndenspital, einer Vadstube und eilf Mohnhäusern samMt Höfen und Hofraithen. (Urkunde vom 10. August 1499). — An vorstehende Schilderung,!die nur in einem einzelnen Beispiele einen Spiegel der Behandlung vorhält^ welche die Luden