Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 11 (November 1857)
- Date
- 1857-11-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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326 Protocoll-AusM der General.Versamnüuug „rathung an, M Jahresbeiträge derjenigen „Klasse, in welche er eintreten will, nebst „4v/o Zinsen, vor der Aufnahme nachzuzahleil/' „ (vgl. 8. 9.) Einstimmig angenommen. III. In K. 6., 2. sollen die Worte von „war" bis „beachtet" wegfallen. Es wurde dafür folgende Fassung vorgeschlagen: „Wenn ein Mitglied mit seinen Veitra. „gen zwei Jahre in Rückstand bleibt, und „zwei, nach dieser Zeit in zweimonatliche,, ,/Zwischenräumen an dasselbe zu richtende „Mahnungen nicht beachtet, so hatdieDirec. „tion hiervon der nächsten Genera lversamm- „lungAnzeige zu machen, und kanndurch diese „das betreffende Mitglied aus dem Vereine „ausgeschlossen werden. Dasselbe verliert „hierdurch alle Rechte und Ansprüche an die .Kasse". — „Stirbt das betreffende Mitglied vor dem Zusammentritt der Generalversammlung, so hat die Direction mit der AusMunz der Gehalte bis zur erfolgte» Entscheidung der Generalversammlung zu warten". Einstlm m ig angeno m me n. IV. In K. 9. ist nach den Worten „seit seinem Eintritte in den Verein zu setzen"; „resx. seit seiner Anstellung ow Verheirathung (vgl. §. 3, 3.)" Einstimm ig an g enommcn. V. In K. 20. ist in dem dritten Absätze, nach den Worte» „der Unterstützungöantheil", einzuschalten: aus dem unangreifbaren Fonds". E i n st i m m i g angeno m m e n. VI. Streichung des Ausschusses. — Da dieser Theil der Verwaltung sich als unpraktisch erwiesen hat, so hat Alles, was von Z. 22. an und weiter von demselben vorkommt, wegzufallen. E insti m in ig angenom m e n. VII. Vereinfachung der Direction. — §. 23. soll als» gefaßt werden: „die Direction, welche ihren Sitz zu Franko furt am Main hat/ ist zusammengesetzt aus si e b en Mitgl ied ern, worunter mindestens zwei Rabbiner sein müssen. Dieselbe wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter desselben, einen Schriftführer, einen Einnehmer, einen Kafstrer und einen Gegenfchreiber. (Die Creirung der neuen Stelle eines Einnehmers, welcher die empfangenen Gelder dem Kassirer zur e»t-