Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 11 (November 1857)
- Date
- 1857-11-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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der Nabbiner-Wittwen- und Waisen-Kasse. 325 Herrn Rabbiner Treuen felö in Weilburg; 4) Herr Rabbiner vr. Aub für Herrn Rabbiner Vr. Kahn zu Mainz. — Von Herrn Rabbiner A dl er zu Oberdorf in Württemberg kiest Herr Nvbbiner Stein eine eingesendete Erklärung vor, worin derselbe sich den Beschlüssen der Ma) o rität anschließt. — Auf Ersuchen des Vorsitzenden gibt sodann Herr Rabbiner Stein der Versammlung Kenntniß von dem dermaiigen Stande deS Vereins, welcher aus 29 Mitgliedern besteht und z. Z. ein Gesammtvermögen von nahe an fl. 8000. besitzt. Mit Hinzuziehung der Rückstände, deren Eingehen bald zu erwarten steht, kann das Vermögen der Anstalt mit Sicherheit auf n eu n tausend Gu ld c n angenommen werden. — Rückflchtlich des Fortbestandes der Kasse sei die Dirmion, obwohl die Theilnahme bisher, weder von Seiten der Rabbiner ,wch von Seiten der Gemeinden, eine große zu nennen ist, dennoch der Ansicht, daß nachdem das Vermögen der Kasse diesen Status erreicht hat, ein Aufgeben der Anstalt in keiner Weise zu rechtfertigen wäre, sondern vielmehr auf deren Kräftigung und Befestigung im Laufe der nächsten fünf Jahre hingeftrebt werden müsse. In Beziehung der in Vorschlag zu bringenden Modifikationen der Statuten, sei die Direktion von der Ansicht ausgegangen, daß für die nächsten fü nfIa h r e wesentliche Abänderungen unzweckmäßig seien, und beschränken sich ihre Vorschläge daher im Ganzen mehr aus formelle Punkte. Von mehreren Mitgliedern wurden hierauf sowohl in eigenem Namen, wie im Namen ihrer Vollmachtgeber Anträge vorgebracht; die Versammlung beschließt, auf Vorschlag ihres Vorsitzenden, die Anträge der Direction zuerst vorzunehmen. Dieselben werden nun der Reihe nach berathen. I. §. 2. Die Worte „In diesem Verein" bis „werden" haben, als transitorische Bestimmung, wegzufallen. Einstimmig angenommen. II. In §. 3, 3. soll bis „nachbezahlt" wegfallen und dafür gesetzt werden: „Der Neuaufzunehmende hat, von dem „Tage seiner Anstellung als Rabbiner oder „Prediger in einer deutschen Gemeinde, „oder, wenn er bei sein er An stcilung ted igen „Standes war, von dem Tage setner Verhex