Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1857)
- Date
- 1857-10-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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294 Die jüdische Gemeinde in Paris. nicht wörtlich genommen werden darf; denn däZ Gesetz kennt keine Religion, und demohngeachtet sind die geistlichen Beamten des Zudenthums gleich denen der andern vom Staate anerkannten Glanbensformen von demselben besoldet, und nach stattgefundener Wahl der Glanbensgenossen von der Regierung ernannt und bestätigt. Niemand kann vom Staate veranlaßt werden, für irgend ein religiöses Institut beizutragen, und trotzdem braucht er nur seinen Charakter als französischer Jude anzugeben, um an sämmtlichen Wahlakten teilzunehmen. Diese sonderbare Eigenthümlichkeil besteht bis jetzt nur in Frankreich, wo auf der einen Seite der Cultus, wenn auch nicht hinlänglich, vom Staate unterhalten wird, auf der andern Seite hingegen das Entstehen des religiösen Kör. pers der reinen Willkür überlassen bleibt. Nicht wie in Amerika, wo der Staat die Religion gleichfalls nicht in das Bereich seiner Tätigkeit zieht, aber auch die Erhaltung aller Institute einer jeden Gesammtheit überläßt, die also nothwendigcrweise sich veranlaßt sieht, für diese edlen Bedürfnisse der geistigen Natur Sorge zu tragen, nicht wie in den meisten andern Ländern, wo jeder Bürger die Verpflichtung hat, einer religiösen Gemeinschaft beizutreten, und zur Erhaltung derselben nach Kräften beizutragen, sondern ganz frei hat, sich, zur Ehre der heiligen Sache und zur Vethätigung der im Glauben lebenden Kraft, eine Gemeinde gebildet, die in kurzer Zeit zu den bedeutendsten angewachsen ist. Vor etwa 20 Iahren war die Anzahl der hier lebenden Juden, die man nur beiläufig bestimmen kann, kaum 4000, jetzt mögen wohl über 20,000 sich hier befinden, und es scheint noch nicht der Augenblick eingetreten zu sein, in dem diese Vermehrung zu einem Anhaltpunkte gelangt wäre. Paris gehört zum und ist der Hauptort des Pariser Consistonums, das, einer der acht Bezirke, in die Frankreich nach seiner jüdischen Bevölkerung getheilt ist, von Nantes bis nach ChalonSsur-Marne sich erstreckt. Der deutsche sowohl als der sephardische Ritus sind dahier vertreten, doch zählt der letztere höchstens tausend Mitglieder, stehen aber beide unter denselben Rabbinern, sowie gleichbetheiltgt an allen Verwaltungen. Unmittelbar unter dem Consistorium als dessen Delegat, obgleich sich selbst ernennend, befindet sich der Ausschuß für iSrae> Mische Wohlthätigkeit, welcher sämmtliche in den anderen Te« meinden verschiedene Namen tragende Institute unter sich begreift. 24 Mitglieder theilen sich in vier Sektionen, von denen die eine sich mit eigentlicher Unterstützung befaßt, und durch vierzig Commissarien die Armen und Bedürftigen wenigstens einmal im Monate in ihrer