Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 9 (September 1857)
- Date
- 1857-09-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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274 Die erste Frucht des Vertrages Sobald der Schreiber dieser Zeilen diese Bekanntmachung sah, benahm er sich mit dem Mitherausgeber der „kvoninA nens^ (Abendzeitung), in der Absicht, seine Aufmerksamkeit auf die Trüglichkeit dieses „auf dem Fuße wechselseitiger Gleichheit" zn lenken, weil in der Schwei; „grnndgesetzliche und gesetzliche Bestimmungen sowohl der Bundes-, als der Cantonalverfassung" eristinen uud noch cristiren, welche eine ganze Classe amerikanischer Bürger — nämlich die Israeliten — von dem.Genüsse der Wohlthaten jenes Vertrages ausschließen, wcßhalb n null und nichtig erscheint, insofern er jene betrifft. In Fche dieser unserer Besprechung erschien in deu N^'eiiinx nens^ vom 29. Tec. 1855» ein Leitartikel, um das Nichtvorhandensein der ,Mechselseirigkcit" in dem fraglichen Vertrage nachzuweisen. Wir führen folgende Stelle jenes Artikels hier an: „Wir rnlnehmcn dem Gesetze eines der Schweizer Camone (BaselstM und Basel, tand^), welches 1851 herauskam, den ersten Satz, welcher erkläre „„Keinem Juden, ohne Ausnahme, ist es erlaubt, sich niederzulassen, einen Handel, ein Handwerk, oder irgend ein Geschäft in Baselland zu betreiben."" Die obersten Behörden von Basel haben es, auf das Gesuch von dortigen 3000 Einwohnern, abgeschlagen, jenes Gesetz zu widerrufen. Wenn nun der Vorbehalt eines Cantonälprivilegiums von sv gehässigen: Charakter einem Israeliten entgegen gehalten werde» kann, wenn ihn Geschäfte nach dem Canron Basel führen, wo ist da )ene „wechselseitige Gleichheit", die in Worten versprochen, aber in der That verweigert wird? es ist leeres Wortgeklingel!" — Es dauerte nicht lange, bis man einen tatsächlichen Beweis, eine ^LittOtiSti-atio aä luzminem" bekam, daß unsere Staatsmänner von der Schweizer Regierung düpirt wurden und sich ni Mitschuldigen an der Aechtung eines Thciles ihrer eigenen Mitbürger, um der Religion willen, gemacht haben - eine Vcr,,aa> lasflgunq, welche um so weniger sich rechtfertigen läßt, als die Aufmerksamkeit des Senates und der zwei höchsten Vcrwaltu«a> behörden unserer Republik auf die Gefährlichkeit und Trüglichkeit jenes Vertrages, während die Unterhandlungen noch in Schwebe waren, von den Israeliten verschiedener, wenn nicht aller Staaten unserer Union war gelenkt worden. Nein, der Untt'rzeia> ner mußte die größte Schuld auf unsere höchste Behörde werfen, daß sie Men Vertrag ratifieirte. nachdem Herr Marcy von dessen Ungerechtigkeit und Fanatismus durch den Schreiber dieser Zeilen, *i Muß wohl Baftlland allein heiße»; in Baselstadt wolmm Juden. —-Red.