Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 8 (August 1857)
- Date
- 1857-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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256 U«ber die gegenseitige Stellung Beimischung Zu bewahren, nicht blos für uns, sondern zum Heile und zur Standarte der gesammten Menschheit? — Wenn dg. her der geschätzte Verfasser aus unseren Worten, daß das alle Zlidenthum, in seiner auf Abschließung berechneten Form und Gestalt, auf das junge Geschlecht nicht fort zu vererben sei/' den kühnen Schluß zieht, daß das Judenthum „über sich selbst hinauszukommen strebe," so ist er selbst mit diesen Worten u». streitig weit über das Ziel hinausgekommen. Wenn wir vom alten Judenthume reden — und es mußte dieses auch dem Herrn Verf. klar werden, wenn er unsere Worte (in jenem Nekrologe auf den sel. badischen Oberrath Epstein) im Zusammenhange beherzigte — so meine» wir das formelle, wie auch das Wort „Form" in unseren angeführten Worten klar genug beweist, nicht das essentielle Judenthum. Dieses sott und kann auch man „über sich selbst" hinauskommen; denn darüber hinaus gibt es nichts, alS Aberglauben oder Unglauben! — Vielmehr „zu sich selbst" soll das Judenthum kommen, sich seines innersten Geistes und Kernes immer mehr bewußt werden. Unsere Reform ist daher, bei aller Anerkennung dessen, was die Geschichte geleistet ha; unD uns darbietet, vielmehr ein Rückbilden zu dem rein biblischen, iusbesoudere prophetischen Judenthume, worin das messianische Judenthum in seiner ganzen Herrlichkeit und Glorie klar und deutlich gezeichnet ist. Von „Ausschließung" weiß dieses Judenthum nichts. Nur der Form nach war überhaupt das Judenthum ausschließend; seinem Wesen nach mußte es, dem Charakter seiner Cinheitslehre gemäß, nothwendig allumfassend sein, alle Menschen tn die Kindschaft Gottes einbürgernd. In dieser Beziehung scheint uns umgekehrt gerade das Christenthum seinen W esen nach ausschließend zu sein, weil es diese Kindschaft durch den Glauben an einen Erlöser außer Gott bedingt.— Ebenso irrig ist es, wenn der genannte Herr Verf. „das Princip der Reform und des Fortschrittes als ein christliches Princip" bezeichnet. Uns scheint dieses Princip, welches in Judenthum und Christenthum von den Starrgläubigen negirt wird, weder ein specifisch christliches noch ein specifisch jüdisches zu sein, sondern ein rein menschliches, durch die Natur und