Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1857)
- Date
- 1857-07-01
- Page
- – (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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250 Rtin?sch>,u. Dir ^tt der (sonsirmation vki?p. Prüfung aus dem Consirmanden-U^ ternckte in d dann-s folgender Ansprache an die lZonfirmanpfn fand in t,m diiii^u Ra^binat^dc^irke stets nach B»endigung der Psiichtgtbne am -Zarb.,sh»Morq<n vor dem Schlußgesaug N'TNdN (Keiner ist wie uchr Gott) statt. Ter iör. Vorsteher zu Bierstadt. drr von dem hiesig?,! Rabbinaie ^. luichriä'Ngt war. daß am 6. Zum die l>oiisirmation rcsp Prüfuna aus tm (>o:istrmau^cn.Uuterrjchte abgehalten werden seilte, war daraufhin bei kcrzcgt. Verwaltungsbehörde,u Wiesbaden gc^en diese Prüfung aus d«R (Sousirmanven-Unterrichle und eventuell gegen die Prüfung in der Sy«z, goge, angeblich wegen pt besorgender Störung eingskonnnen; jtd»ch ehn- Erfolg. T enui)ch. als Herr Rabbiner Süskind. seiner Verpflichtung gemäß, den Act vornehmen wollte, erhob der Vorsieher seine Stimme^ erklärte, daß er das nicht dulde, daß erst 1)'>N'?5?2 u. s. w. "gesogtwenden müßte, er habe darüber höheren Befehl- Rabbiner S antwortete aller Ruhe und Gelassenheit, daß die Anordnung, wann her Art Vorzug men. seine Sache sei, daß da6 u. s. w. wie üblich gZ, Schlüsse sommeu wurde. Die Konfirmanden waren hierauf auf seine Auffr?, derung vorgetreten. Nach einigen weiteren Arpertorationen von Seiten t»S Vorftehers, die jedoch uneuvieden bliebln, ennernte sich derselbe mit EM aus der Eynagcge. Keiiier aus der Gemeinde folgte ihm nach. All« A,M, senden waren vielmehr sichtlich empört über das Betragen ihus Vorstkbers, und nur der ernsten Haltung und würdevollen Ruhe des Rabbiners S. ,K es zu danken, baß die Synagoge zu B. nicht der Schauplatz eines SccMals gew-.rdttt ist. Tie gan^e Gemeinde, folgte indessen dem ganzen Verlauf tes Actes mir gespannter Aufmerksamkeit, und hatte namentlich die anrieh. Urmandkn gerichtete Ansprache Alle auf das machtigste ergriffen. Das herzogt. VeNvaltnn^s-Anit zu Wiesbaden hat hierauf nach erfolg» ter Anzeige den Vorsieher "wegen seines höchst unwürdigen, strafl'arkn uehmens in der Synagoge« in eine Geldstrafe von fl. 5. verfällt u«d dem Borsteherdieuste entfernt. Hätte Herr Rabbiner S. die Sache d^r Justizbehörde zur Anzeige gebracht, so hätte der Vorsteher eine Correctwnshausstrafe;u gewärtiqen gkhabr. Schließlich dürfte es für die Leser dieser Monatsschrift nicht um-teressant sein, die G e löbnißfo rmel kennen zu lernen, die von crm Hilsts« Nabbinate für die Housirmandku eingeführt ist. Sie Uuitrt wie folgt: Wollen unter Gottes Beistand alles das erfüllen, wozu wir vermöge «nsem Geburt im Hause Äisrael verpflichtet sind und wollen unter allen AttlM. nissen treu bleiben dem Gotte JisraelS und dem Bunde, den Er mit unm- Vorfahren am Sinai geschlossen hat. Das geloben wir! (Neber die A,Mt des Herausgeb. d. Bl. in Betr. der Gelübde bei Confirmatiouen, vgl s. vor. Jahrg. S. 95. —Ned.) »*Ans Oesterreich. Mitte Juni 1557.— Ich glaube den geehrt,» fern dieser Blätter folgenden interessanten Fall uicht vorenthalten zu sollt«. Vor einigen Iahren wurde einem Mitglied? der israelitischen Gemeinde Ho rciz in Böhmen ein Knäblnn geboren. Dasselbe wurde von Seiten de« Rabbiners, dem dieses Amt zusteht , in das AeburtSbuch eingetragen, besz? noch die Beschneidung statt gefunden hatte. Der Rabbiner setzte warMmlich voraus, daß es daran nicht fthleu werde. Der Vater jedoch ließ d^ Kind nicht beschneiden und an einem Sonnabend wurde derselbe zur Th-m vorgerufen und statt irgend einer Ginseguung erklärte derselbe der melten Gemeinde, daß seine Frau einen Kuaben geboren, den er in SM Glauben Israels erziehen Wolle. Nun ging der Stunn. los, man ß»Z