Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1857)
- Date
- 1857-07-01
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Rundschau. 249 Knndfqlledern findet, Ihnen wenigstens einige Entschädigung für die großen Omer'an Zeit. Mühe und Hingebung gewähre» werde, welche mit dem ftitlitt^en Betrieb dieser Angelegenheit verbunden waren. Wir sind auch überdaß Sie, Hochgeschützte Herren, Ihrem guten Werke durch nunmehrige Mh'l emkS tüchtigen Nabbinen, welcher in jeder Beziehung als ivürdisur Repräsentant unserer Gemeinde aufzutreten vermöge, die Ao-ze aufsetzen werden und mögen Sie unserer kräftigsten Unterstützung hierbei sowie stets versichert sei», wann es gilt, in zeitgemäßer Weise, die itiigikftn Bedürfnisse unserer Gemeinde;u befriedigen. — Genehmigen Sie MmalS die Versicherung unseres wärmsten Dankes und wahrer Hochachwg, mit welcher wir zeichnen. (Folgen die Unterschriften.) Aus Darmstadt wird uns ferner mitgetheilt, daß ein dortiger, hypersrchodsrer Wühler, seines sonstigen Handwerks ein Buchbinder, das benachtatte jüd. Male Bessnngen bewog, sich eine Sevarar-Gottesdkenst einzmchten. um wieder den beliebten ^eknm xurkan" zu radbrechen, und für M Wohl der bereits vor tausend Jahren untergegangenen Schulen in Äa- Mn Segen vom Himmel zu erflehen! —Diese erbärmlichen Wichte! Daß ßc doch die Ausspruche des Talmuds über den Frieden NMZLN M^VN ^"V besser beherzigen möchten Z — Die Landgemeinden bestürmen das Rinijterium fortwährend mit Schriften — Trennung, Trennung ist ihr tmgks Losungswort! Sie denuneiren dabei, nach dem Vorbilde ihres Meimers, fortwährend den Vorstand, als hingen sie den mosaischen Gesetzen ültür an als die hiesigen Israeliten. Allein: „Du sollst nicht lügen, uicht Mgen, Niemanden verlänmden" u. s. w„ sind das etwa keine mosaischen Echtz?? Das Projekt eines Seminars zu Pfungstadt hat man, wie sir hören, fallen lassen. (Sehr gut! Gewiß hat dazu die öffentliche Lnmmt das Ihrige beigetragen. Man will nun, wie man uns schreibt, dasM eine orthodoxe KaufmannSschule errichten, wogegen zu Polemisiren uns m Entferntesten nicht m den Sinn kommt. Wir lassen Jeden selig, oder »Mftliz« werden, ganz nach Belieben. — Ned.) ^Wiesbaden, 2l. Juni. — Auf den aus der Mittelrhein. Zeit, in die zweite Beil. des Frankfurter Journals vom 22. Juni übergegangenen Artikel dat. Bierstcidt, 17. Juni, findet man sich, nach genauer Jnformirung, Veranlaßt, Folgendes in dieser dem jüd. Interesse gewidmeten Mouatschrift kmichtigend zu veröffentlichen. Die Confirmation ist seit dem I. 1342 in allen Synagogen des .Herzogthums verordnungsmäßig eingeführt. Sie wurde nicht nur niemals «Mochten, sondern vielmehr als eine das wahrhaft religiöse Leben fördernde Mitution allenthalben freudig begrüßt und mit Liebe gepflegt. Erst im I. lM ließen sich ungefähr ein Dutzend Laudleute finden, die bei herzoglichem TkaatsMimsterium die Confirmation als eine unjüvische Neuerung bezeich- Mtv. die ihr Gewissen beschwere, und stellten das Gesuch um Abschaffung dichr Neuerung (vgl. hierüber Jsr. Volkslehrer, Jahrg. VI. S. 120). Es »srde ihnen hierauf der Bescheid, daß ein Zwang zur Confirmation, 5. ß. (nach einer ergänzenden Verfügung herzogt. LandeS-Regierung) zur Ablesung eines Glaubensbekenntnisses oder Gelöbnisses WA Seiten der Confirmanden nicht in Anwendung komme, daß dage- M der Confirmanden-Unterricht und die Prüfung aus demselben r n der Synagoge vor versammelter Gemeinde, als dem hierzu geeignetsten Orte, nir die aus der Religionsfchule zu entlassenden Knaben und Mädchen statt z« linden habe. N!. 19