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Der israelitische Volkslehrer · 1857-07-01 · Heft 7 (Juli 1857) · page 27

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 7 (Juli 1857)
Date
1857-07-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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IRI
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AK. Zur Rechtfertigung meiner Recension über vr.Graetz's Geschichte der Inden im Dezember- Hefte des vorigen Jahrganges. Im Aprilhefte des israel.VolWlehrers befindet sich eine Erwiederung dcS Herrn l)r. Graetz auf meine, im Dezemberhefte des vorigen Jahrganges enthaltene. Reecnsion des 3. Bandes seiner Geschichte. l)r. Graey erkennt zwar die Billigkeit und Unpartheilichkeit meiner Benrcheilung im Allgemeinen an und erklärt sich auch im Besondern für die an seinem Werke gemachten Ausstellungen, weil sie ihm Gelegenheit geben, sich vor Verkennung zu verwahren, dankbar. Doch will er diese Ausstellungen nur zum geringen Theile als begründet anerkennen, während er die größere Zahl der von mir gerügten Stellen vertheidigen zu können glaubt. Da ich jedoch nach nochmaliger genauer Prüfung der fraglichen Stellest gefunden habe, daß meine dagegen vorgebrachten Rügen allerdings begründet, so sehe ich mich veranlaßt meine Gründe zur Ausrecbthaltung meiner früheren Behauptungen in möglichster Kürze darzulegen und dem kundigen Leser die Entscheidung zu überlassen, aus welcher Seite das Recht sei. Der Versicherung, daß ich. wie bei der Recension selbst ohne hämische Tadelsucht, so bei der Rechtfertigung derselben ohne eitle Rechthaberei zu Werke gegangen bin, sondern lediglich von der Liebe zur Wahrheit geleitet wurde, wird, hoffe ich, Herr!)r. Graetz selbst den Glauben nicht versagen. In Betreff des Garizimtempelö, welcher nach dem Berichte res Iosephus von Sanballat und seinem apostatischen Schwiegersöhne Manasse zur Zeit Alexander des Großen erbaut worden ist, erklärt diese Zeitangabe, gegen welche die S. 76. seines VucheS aufgestellte Behauptung, daß der Tempel aus Garizim an drei Zahrhunoerten gestanden habe, verstößt, welchen Verstoß ich gerügt habe, für anerkannt anachronistisch und verweist auf seine nächstens zu erscheinende weitläufige Abhandlung über diesen Punkt in Frankel's Monatschrift. Da mir diese Abhandlung noch nicht zu Gesichte gekommen ist, so kann ich mich auch nicht auf eine ausführliche Widerlegung einlassen und verweise vorläufig auf Meine Abhandlung: „Ueber den Zeitpunkt, in welchem Esra und Rehemia gelebt haben," im Maihefte dieser Zeitschrift, in wel-

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