Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1857)
- Date
- 1857-07-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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Wagener. Stahl, die Inden .^außer der Kirche kein Heil." in der That ein evangelischer fti, und wie er sich zu der Aeußerung gegen den guten Jüngling (Matthäus IL, 14—23), sowie zu der bereits wiederholt angeführten gegen den jüdischen Schriftgelehrten (Marcus 12, L8—ZZj und vielen anderen verhalte, kein Urtheil abzugeben. Was aber Moses und daS alte Testament betrifft, so müssen wir der Auffassung des Herrn Oberkirchenraths crnstlichst entgegentreten. Man darf nämlich nicht vergessen, daß der Götzendienst, den die Schrift so hart behandelt wissen will, keineswegs bloS Vielgötterei ist. sondern auf Menschenopfern, auf Hinschlachtung der eigenen Kinder im Dienste deS Moloch, ans Prostitution der Frauen (wie bei dem von den Propheten mit so gerechter sittlicher Indignation dargestellten Dienste der Astarte) und auf ähnlichen Gräueln ruht. Man muß bedenken, daß für alle Zukunft Alles davon abhing, der Religion, welche im Gegensätze zu diesem entmenschenden Götzendienste, auf sittlicher Grundlage (den zehn Geboten) und auf dem Glauben an den einzigen und allliebendeu Gott beruht, eine bleibende Stätte auf Erderz zu sichern und zwar nicht nur neben rohen Völkern, sondern auch unter einem noch rohen Volke, das, bei jeder Versuchung, selbst diesem entsittlichenden Götzendienste verfiel. Da mußte wohl in dem Sinne verfahren werden, den ein späterer Prophet mit den Worten ausdrückt: so wahr ich lebe, spricht Gott, mit gewaltiger Hand herrsche ich über Euch. Da mußten wohl Mittel angewandt werden, die weder buchstäblich noch symbolisch für unsere Zelten passen, und die in der That selbst von den, dem großen Gesetzgeber an freier, reinmenschlicher Anstauung wm nachstehenden Thalmudisten, schon so verclausulirt wurden, daß sie sich so ziemlich in Nichts auflösten*). DaS zukünftige Reich Gottes wird von den alten Propheten als eine Zeit geschildert, „wo die Erde voll Erkenntniß sein wird, wie die Wellen das Meer bedecken." wo keiner den Andern fragen wird, wo ist GM der Herr, sondern Alle werden den Herrn erkennen, Alle, groß *) Leib, und Lebensstrafen dürfen — nach deren Anordnungen — dann verhangt werden, wemi der Angeschuldigte nicht nur von zwei Mverdächtigen Zeugen vorher, und zwar unter Bedrohung der verordneten Strafe gewarnt worden, fondern auch hierauf selbst ausdrücklich erklärt hat: er erkenn« die Strafe an, und begehe die Thst dennoch, was ein Halbweg vernünftiger Mensch schwerlich je ihm, wird. Hierauf muß noch die That in Gegenwart derselben Zeugen bezogen worden sein. Als Ariom stellen sie aus: ein Halsgericht, das in 70 Jahren mehr als ein TodeSurtheil gebrochen hat, wird ein mörderisches genannt. (Vgl. Mendelssohn: Jerusalem im 4. B. seiner Werke. S. 185 der Ofener Ausgabe).