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Der israelitische Volkslehrer · 1857-07-01 · Heft 7 (Juli 1857) · page 20

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 7 (Juli 1857)
Date
1857-07-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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.228 Wageuer. Stahl, die Juden Und wenn in unserem Deutschland der Grundsatz, der im Wesentlichen dem Westphälischeu Frieden zu Grunde lag. dzß nämlich das kirchliche Vekeuntniß des Fürsten oder der MehrM der Bürger das ausschließlich herrschende sei, scu^'us est reM, Hu» <.'8t ciliam religio) dem weiseren und besseren: der Gleichheit mindestens der drei christlichen Hauptbckeuutuisse Platz gemacht hat, wem verdanken wir dag? CS ist traurig, aber wahr: dem Einflüsse ver Ideen, welche die Partei der Herren Wagemr und Stadl die revolutionären nennt, weil sie allerdings erst durch die Folgen der französischen Revolution in den deutschen Staaten zur Geltung gelaugten. Ii: Baiern war es das MinisteriuM Morttgela-?, welches zuerst den Protestanten Dulduug gewälutt, dl? Ansäßigkeit Lou dem katholischen Bekenutniß uuabbängiz machte, und die „Akatholiken" in Besitz und Genuß liegender Güter den Kathollken gleichstellte (September Z800). Und wie erklärten sich die damaligen feudalen Staude hierüber? „Wenn Eiuheit Ltaatsgrundfatz ist" — so ließ sich der laudständische Ausschuß veruchmen s,warum soll in Hinsicht auf Religion eine Ausnahme bestehen? Vaiern genoß diese Einheit in Ruhe." - — — „Diese uneingeschränkte Aufnahme fremder Neligionsvcrwand t en (nämlich dor Protestanten) ist eine Quellt gefährlichster Spaltuttgeu, die Grundursache eiuer fortwähreuden Entstehung entgegengesetzter Parteien. Einheit der Religio« hingegen ist ein geheiligtes Band, welches durch die Identität der Gesinnungen uud die Übereinstimmung der religiösen Handlungen mehr denn irgend ein anderes Mittel die Nuhe und Ordnung im Staate befestigen kann." Kurfürst Marimilian Joseph beantwortete diese Beschwerden wohlweislich nicht im Stahl-Wagtuer'schen Sinne. Er suchte nicht theologische Gründe hervor, um die gleiche ,,Karbolicität" der lutherischen, calvinistischen und römischen Kircbe zu beweisen. Gerade damit würde er ohne Zweifel das speeiell kirchliche Bewußtsein der Stände und des Volks -us bittersten gekränkt, uuv sciue Regierung dem Vorwurf deö religiösen Jndlfferentiömus mit mehr Recht ausgesetzt haben, als durch die rein staatlichen Motive, die er ihnen entgegenhielt. „Einheit des Glaubens" — heißt es in dem hierauf erfolgten landesherrlichen Restript — „sei zur Stärke des Staates so wenig nothwcndig, wie die volle Übereinstimmung aller Staatsbürger über wi >' seuschaftliche Gegenständ e." Das Rescrix: bezog sich ans Joseph ll., auf Preuße,!. „Was haben die Staaten gewonnen," heißt es in demselben weiter, „welche der Alleucherr, schaft ihrer Kirche, der Einheit ihrer Religion Alles aufopferten?'' (Häusser deutsche Gesch. ze. II. 458—53). Wir greifen dieses

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