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Der israelitische Volkslehrer · 1857-07-01 · Heft 7 (Juli 1857) · page 17

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 7 (Juli 1857)
Date
1857-07-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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und die protestantischen Dissidenten. 225 nach, nickt abweisen dürfe») die Toleranz, als ein „Kind des Unglaubens" erklären kann, und wenn er ^ch rühmt (Stahl wlder Bunsen 80 — 82) bei alledem duldsamer zu sein, als es der große Reformator — freilich im 16. Jahrhundert — war, der prar die Hinrichtung der Ketzer mißbilligte, aber ihre Verbannung forderte **) so kann auch das zugegeben werden. Wenn aber der Reformator von seinen, von Herrn Stahl unbedingt und buchstäblich zuqegebnen Prämissen, dahin kommt zu erklären, das Pabstthum sei „von leidigen Teufeln in der Hölle gestiftet ^ind ein rechter Jude müsse sich eher rädern und ädern lassen, ehe er sich sondern Pabste auf seine Götzendienste bereden lasse." (Walch'sche Ausgabe Th. XXII, 2296. 97), so'wird man die, seiner Zeit angehörige Härte oeS Ausdrucks abgerechnet, notwendig mehr Conftquenz darin finden müssen, als in seines unbedingten kirchliche Anhängers Erklärung: die katholische Kirche vertrete im christlichen Staate die Seile der geschichtlichen Kontinuität (welche sffeubar. wie auch die katholischen Blätter seiner Zeit mit Recht bemerkten, gerade von den Reformatoren am heftigsten und «wirksamsten gestört ward). Freilich sind die Kathollken ebenso mächtig und zahlreich, als die protestantischen Dissenter an Zahl und Gewalt schwach sind; das kann aber doch keinen sittlichen oder religiösen Grund abgeben diese wegen ihrer Abweichung in der Rechtfertigungslehre und anderen Lehren, als Sekticer zu betrachv) „Auch hinsichtlich positiv gläubiger Conftsflvncn und Secten geht — sagt er in der viel angeführte« Rede — über die Grenze der christlichen?sl,ra«z hinaus, die förmlich rechtliche Verbürgung der NeligioiMbung. Solche höhere Gewährungen beruhen auf einer besonderen Anerkennung ihres iANkitti WettheS nach christlichem Maßstabe oder ihrer geschichtlichen Berechtigung, oder ihrer pro vibentiel len Bedeutung." Der Staat hatalso Sicht nur de» Maßstab der Ciiristlichkeit in der Hand; er ist auch Richter sber die Frage geschichtlicher Äercchtlgung, ja, ein zweiter Gott, provide«ti«iler Beveutung. I» xrsTi wurde doch selbst von dem milden und wegen seiner Milde »erketzerlen Melanchton die Lehre des großen Reformators, daß die Obrigkeit »Schwert und alle Gewalt dahin wende, auf daß die Seine rein bleibe" mch zur Rechtfertigung, ja zur Empfehlung der Anwendung der ToveS- Krsft gegen Ketzer gebraucht. Wie hätte er sonst die Verbrennung des Anti- Trimtarierö Servet so nachdrücklich billigen können <Ne1su<ckt. vxvra, IZä. VnwdneiZer VIII, KN2)? Wie hätte er, als der vom Lutherlhuin wieder HM Kacholicismus übergegangene Thamer, den „Heiden" Plato, Numa, SserateS, die ewige Seligkeit zusprach, erklären kö»»en : ein solcher Jrrlehrrr Ware von fromme» Magistrat,Zpersonett mit dem Tode LU bestrafen (suvvlieio -MxieaäQs). (Menzel Ges. d.r Deutsch. III, 294). Luther selbst ging frei'ich t« letzterer Brziehung nicht so weit, »„d sagte von Zwingli, der sich'ebenfalls M ke Seligkeit solcher Heiden aussprach, nur: Zwingli sei dadurch selbst WN Hetdeu geworden (in der Schrift odrlst. Üävi exxositio). Vll. 17

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