Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1857)
- Date
- 1857-07-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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und die protestantischen Dissidenten. 221 scheint uns weder bei dem Einen, noch bei dem Andern zu finden. Ter mittelalterliche Staat war, in eonsequenter Weise, ein dogmatisch christlicher. W fiel damals Niemanden ein, mit Herrn Weener, das blos äußerliche Kennzeichen der Taufe im Staate als hinlängliches Criterinm der Christlichkeit zu erklären, oder qar. mir Herrn Stahl, so fundamental entgegengesetzten Auffassunqe.'i des (5hristenthums. wie denen der katholischen und protestantischen Kirche, fast gleiche Wahrheit beizulegen und aus so heterogenen Bestandtheilen einen christlichen Staat zu construiren, in welchem Katholiken, Lutheraner und Caloinisten als leibliche, Baptisten und Jndependenten aber als Stiefbrüder betrachtet würden. Wen weil man damals ganz durchdrungen war, von dem Gedanken, den der bcrübntte Nechtslehrer (a. a. O. S. 25) so ausdrückt: „darf sich der Mensch vermessen im Gebiete der göttlichen Offenbarung eine Demarcalionslinie zu ziehen, so daß dasjenige, l?as diesseits liegt, von Gott gleichsam nur zum Lurus geoffendirt wäre?" zog man daraus den Schluß, daß dem dogmatischchristlichen Staate ein solches Necht noch weit weniger eingeräumt werden könne. Hatte man auch (was keineswegs der Fall war) den gewissermaßen als Correetiv hinzugefügten, später durch viele Wenn und Aber v e rc lau sine n weiteren Satz gelten lassen: . Für die einzelne Seele ist nichts fundamental, als bloß der letzte, glimmende Glanbeusfunke, den nur Gott versteht und der sich nicht formuliren laßt," so würde man doch aus dem dritten unmittelbar darauf folgenden, bereits angeführten: „Für die Kirche ist Mes fundamental, was zu dem ganzen untheilbaren von Gott gevfftnbarten Glauben gehört und ^u-illimua sit, wer nur ein Welchen davon mit Bewußtsein aufgibt," nothwendig gefolgert haben, der Ttaat habe es nicht mit Subjektivitäten zu rhun. Der christliche Staat könne den Ketzer, wie den Verbrecher bedauern, aber strafen müsse er den einen wie den andern, ja den einen noch Mehr als den andern, weil man „Gott mehr gehorchen muß, als de» Menschen." Ist aber der Staat der Hüter des Glaubens, d. i. doch offenbar des rechten Glaubens, wie kann ihm die diawttral entgegengesetzte Lösung der hochwichtigen Fragen: ob Gottes Wille ausschließlich oder doch hauptsächlich in der Schrift enthalten sei, oder zu allen Zeiten durch die Unfehlbarkeit des Cvnüave(wcnn nicht gar des heiligen Vaters) und aller, nicht w illkürljch herausgesuchter einzelner öcumenischer Concilien ein irdisches Organ habe; ob der Glaube allein selig mache, oder ob gute Werke, im moralischen wie im kirchlichen Sinne, wesentlich dazu mitwirken müssen; ob die Macht zu lösen und zu binden fortwährend in der Kirche lebe oder nicht; ob die Anrufung