Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1857)
- Date
- 1857-05-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3129675-3129778-3129784--1976-3132943- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
von vr. Steinheim. 157 Wir treten diesem setzten Ertreme polemisch entgegen, nicht aus knechtischer Dienstbarkeit vor Autoritäten; nicht aus Furcht vor einer religiös-sittlichen Leere, welche jene Klugen, die solcher Pietät folgten, in denNuf der Heuchelei brachte; nicht in der Meinung, die Religion — was ihnen mir Zärimonien gleichbedeutend war — gehöre für den Pöbel. Wir werden unfern Trreit mit redlichen Waffen führen, und unsere Beweise tn aller Strenge auf unbestrittenen Principien aufbauen. Haben wir ja bereits durch unsere Streitführung im ersten Abschnitte unsere riefe Scheu vor blinder Autorität bethätigt! So wird uns wohl kein Rechtlicher eines tobten Köhlerglaubens bezichtigen. Ich werde daS Falsche mit allem Ernste und aller Würde angreifen; das Wahre mit aller Kraft und aller Strenge vertheidigen, welche eine Verhandlung, wie die gegenwärtige, die Erkenntniß Gottes und der göttlichen Dinge, heifckt und gebietet. Aber mit eben dem Rechte, dem ich mich füge, fordre ich von meinem Leser die gleiche redliche Aufmerksamkeit und Hingabe an den Ernst dieser Frage. Diejenigen, welche dieselbe als eine längst beseitigte und überflüssiger Weise wieder angeregte Sache zu betrachten gewohnt sind, brauchen mir ja nicht zu folgen! Unsere Kreise berühren einander nicht, wie könnten sie sich denn gar schneiden! Gerne laß' ich die parallelen Wege gelten, auch die divergirenden; ich muß das eben so gm, wie Diejenigen, mit denen ich nie zusammen zu kommen hoffen kann, mir meinen Weg zu Gute halten werden. Wir unterziehen unS jedoch diesem zweiten Theile unseres Streites um desto zuversichtlicher, jemehr wir uns zu demselben Standpunkte, den seine Vertreter selbst einnehmen, bekennen müssen, nämlich den der stricte sten V ern un ftk ri tik, von welcher wir ja auch im ersten Abschnitte uneingeschränkten Gebrauch machten. Damit haben wir aber nicht nur das Recht erworben, sondern uns die Pflicht aufgeladen, nach allen Seiten unfern Angriff zu richten, um dem 'Ausschreiten an beiden Ertremen die richtige Grenze zu setzen. Krade um gegen Beide Gerechtigkeit zu, üben, stellte ich mich in der ersten Contreverse mit den Rabbinen guf den Standpunkt der Offenbarung, und wies von hiksem ans mitteist der Kritik ihre Abschweifungen zurück; wie ich mich in der bevorstehenden zweiten mit den Nationalisten aas den ihrigen, den. der Vernunftdogmatik, stelle, um von ihm aus ihre Anmaßungen, theils ganz zurückzuweisen, thells auf ihr rechtes Maß zu beschränken. Wir haben somit den Beweis zu führen: daß die menschliche Vernunft weder den Beruf., noch die Fähigkeit, noch die Aufgabe der Lösung jener Probleme vom VN. 12