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Der israelitische Volkslehrer · 1857-04-01 · Heft 4 (April 1857) · page 18

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 4 (April 1857)
Date
1857-04-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Weder zur Rechten noch zur Linken. des, vor der Ansteckung zu bewahren. Wir wissen an neueren Beispielen, »relä'e Gewalt die weltlich siegreiche Partei auf die besiegte übt. Hat man doch in neuerer Zeit den Versuch gewagt, die Hypostase der Liebe, himmelweit entfernt vom göttlichen Gebott gleichen Namens, ins alte Testament einzuschwärzen! So schlichen sich denn nach und nach Vorstellungen der Emanationö- und Ineorporationslehren in den Offenbarungskreis ein-, es trat das Legitimit ätSprin cip zur MessiaSidee hinzu und bildete ans dem rein idealen Reiche des Friedens und der Gerechtigkeit ein legitimes Königreich, mir einer erb lich en Thronfolge. Von dieser Vermischung des Geistigen mit Irdischem hat sich selbst J esa iah nicht ganz frei erkalten. Wir müssen an diesem Pnnkke in die Geschichte zurückgreifen, um die wahre Bedeutung dieses Zusatzes zur Idee des Himmelreiches zu ergründen. Die Idee eines Himmelreiches, d. i. der Herrschaft Gottes und seines Gebotes auf Erden, ohne irgend eine Mimlperson, war der Grundtypus der isr. Nationalverfassung bis auf die letzten Tage Samuels; denn ihn drängte zuletzt das Volk, ihm einen König zu setzen, gleich den Heiden ringsumher. Samuel mnßte nachgeben, erklärte aber zugleich das irdische Königthum für einen vollständigen Abfall von Gott und seiner Bestimmung über Israel (i. Samuel VIII, 6. ss.) Hier wird dieser Abfall dem Götzendienste in der Wüste gleichgestellt. Der fast übermäßige Nachdruck, de,» die heilige Schrift auf diese erste Einsetzung eines erblichen Königthums legt, erklart sich aus dem thatsächli' chen Aufgeben des bestehenden göttlichen Regimentes, und mit ihm der Verfälschung der LukunMchre mit dem heidnischen LegitimistMls. Wir werden hier nachdrücklichst an einen jener glänzenden Stellen in der aristotelischen Politik, dem großartigsten Gedankenwerke des Alterthumö, erinnert, die so lautet: „Wer „den Geist zu herrschen gebt et et, der scheint zu wollen, „daß Gott und die Gesetze herrschen; wer aber den „ M ensch en Herr scheu läßt, der fügt das Thier hinzu." o stiv «^/Slv -rov voiiv, 5vke? xeXev'etV «^LtV rc>'v Geov xat roi'-; i'l-'^oni?' v ö'i «vA^s^ov /.s^Ti'cov ir^o«7rt'A??<7t xae Ai7^?ov (^.rist, poütie. IV. vap. 2). Mochte sich nun schon der Heide in solcher Stärke gegen das menschliche Herrschen, gegen daS weltliche Königthum, aussprechen: um wie viel geschärfter mußte da das Unheil ausfallen, wo chatsächlich die Theokratie das Grundgesetz bildete und Gott selber wirklich der Regent war! Nun! dies Königthum,

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