Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 4 (April 1857)
- Date
- 1857-04-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Mthlgenuß und Scheinverkauf. IIS IV. Mehlgenuß und Scheinverkauf. Wr konnten unseren Unwillen gegen die tyrannisch überbürdenden Mißbräuche des Pcsachfeftes im vorigen Artikel, in wiederholter Weise, nicht anders Lust machen, als indem wir ihr« Aufrechterhaltung mit verdientem Spotte geißelten. Wir kehren zum Ernste unseres Gegenstandes zurück. Daß man nicht nur nach der Bibel, sondern selbst nach dem Talmud Mehl am Pesacb mit jeder anderen Flüssigkeit, außer Wasser, ja auch mit diesem zusammen ankneten und zur Bereitung von Speisen benutzen dürfe, haben wir, zum Erstaunen gewiß so manchen Lesers, in einem früheren Aufsatze (Volksl. II. S. 71 ff.) bereits erörtert, und können wir daher füglich darauf hinweisen. Hier aber, wo wir die Kleinlichkeit und die Verkümmerung constatiren wollen, zu welcher das hochstämmige Judenthum der Propheten unter den Polarkreisen rabbinischer Casuistik sich verkrüppelte, hier haben wir diesen Gegenstand rubrizirt eines anderen Umstandes wegen. Nachdem nämlich der erschwerende Modus sich zur Norm erho-- ben hatte, keinerlei Vermählung des Mehles am Pesach zu gestatten, so wurde von dem unwissenden Volke Mehl mit Gesäuertem für gleichbedeutend erachtet und ist es Brauch geworden, eS nicht einmal im Hause zu behalten, es müßte denn verkauft worden sein! — Bei diesem „Verkaufe" nun spielt die kleinliche Selbsttäuschung des altrabbinischen Systems wieder eine klägliche Rolle. Am Vorabende des Rüsttages nämlich muß im Hause mit einem Lichte nach etwa in den Winkeln noch vorhandenen Resten von Gesäuertem gesucht werden;'an und für sich wieder ein überaus minutiöser Brauch! Denn wenn die biblische Vorschrift verlangt, daß im Hause Gesäuertes nicht zu finden sei, so ist gewiß darunter nicht zu verstehen, daß wenn unversehens in irgend einem Winkel ein Krümmelchen Brod liege, dieß dem Besitzer als ein Vergehen angerechnet werde; und können wir uns unmöglich die