Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 1 (1851)
- Issue
- Heft 11 (November 1851)
- Date
- 1851-11-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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26V Uever die Verhältnisse noch mehr in Anspruch genommen werden. Im Gegentheile, wir beabsichtigen durch unsere Vorschläge über eine etwaige Schätz.ungssteuer für iSrael. Kapitalisten zugleich neue Zuflüsse für die israel. Knltuskasse zu eröffnen. Auch haben — dem Vernehmen nach — mehrere israel. Kultusvorsteher im Lande die Zweckmäßigkeit unserer Vorschläge erkannt und gewürdigt und die höchsten Staatsbehörden um deren baldige Ausführung gebeten. IV. Sollte indeß die Schätzungssteuer nicht sogleich in Angriff genommen werden, so bleibt noch immer ein, wenn auch weniger bedeutendes Mittel, übrig, die Besoldungen der iSrael. ReligionSlehrer auf eine anständige Höhe zu bringen, ohne die Gemeindekasse mehr, als bis jetzt in Anspruch zu nehmen. „Man erweitere nämlich die Schulbezirke dergestalt, daß ein und derselbe Lehrer an zwei oder drei Orten wöchentlich, und zwar immer 2 Tage Hintereinander, einen auf das Wesentliche beschränkten Religionsunterricht ertheile!" Es ist dieß dasselbe Mittel, welches unsere Staatsregienmg seit Jahr und Tagen in Angriff genommen hat, dessen Ausführung aber eben an dem Mangel einer allgemeinen iSrael. Zentralkultuskasse, woraus auch die iSrael. Religionslehrer ihre Besoldung erhalten, gewöhnlich scheitert. Denn so lange der Willkür wohlhabender Gemeinden bei der Anstellung nnd Besoldung der Rcligionslehrer der bisherige Spielraum gelassen ist, werden sie sich nicht so leicht dazu verstehen, arme, benachbarte Gemeinden, welche weniger als sie zur Besoldung der Lehrer beitragen und vielleicht dennoch mehr schulpflichtige Kinder als sie zählen, an dem Iwterrichte ihres Religionslehrers betheiligen zu lassen. Es durfte also erst dann eine durchgreifende Reorganisation des durch die Stürme der verwichenen Jahre etwas mangelhaft gewordenen und dennoch jetzt, nach erfolgter Gleichstellung, zur Heranbildung pstichtgetreuer Staats- und Gemeindebürger, mehr als je nöthigen Religionsunterrichtes zu ermöglichen sein, wenn — selbst in dem Falle, daß die israel. Kapitaliften in dem Augenblicke noch nicht zu