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Der israelitische Volkslehrer · 1851-11-01 · Heft 11 (November 1851) · page 15

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
1 (1851)
Issue
Heft 11 (November 1851)
Date
1851-11-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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israelitischer Religionslehrer. 259 den Ausgaben für den gesammten Kultus, gerecht und billig. Denn wenn man auch bei den Staatssteuern — insolange nicht eine allgemeine Einkommensteuer, sondern, außer der Grund- und Gebäudesteuer, die auch der Kapitalist, wenn er diese Nealien besitzt, mitzutragen hat, noch eine Gewerbstener besteht — einwenden kann, daß der bloße Kapitalist vom Markte der Gewerbsthätigkeit zurückgetreten sei, keine Rechte und Vortheile mehr dort genießt und darum auch keine deßfallsigen Pflichten mitzutragen habe: so fallt selbst dieser Vorwand hinsichtlich der Kultussteuern hinweg, da gerade ältere und wohlhabende Leute die Synagoge und den Kulcus und somit die öffentliche Belehrung des Geistlichen oder seines Substituten, des Religionslehrers, und die^ Vorträge des Vorsängers weit öfter als der jüngere mit Geschäftssorgen belastete Glaubensgenosse frequentiren können. Auch sind wir überzeugt, daß die meisten Gemeinden und deren Vorstände den bis zum Jahr 1842 bestandenen Schätzungsmodus zur Erhebung der Kultussteuern bei den Kapitalisten unter ihren Mitgliedern eben sowohl, als auch die Errichtung einer allgemeinen Zentralkultuskasse, woraus nicht bloß die Rabbiner, sondern auch die Neligionslehrer ihre fire Besoldung bezögen, — waS nach unserer Berechnung noch weniger Steuersimpel, als bis jetzt einzelne Gemeinden zu ihren lokalen Kultuskassen einzahlen , beanspruchen würde — eifrigst wünschen. Nu? hierdurch würden die bisherigen Reibungen beseitigt und ein geregelter Gang in alle persönlichen und pekuniären Angelegenheiten des israelitischen KultuswesenS kommen. — Möchten darum die Geistlichen und Religionslehrer, die Vorsteher und Rechner der israelitischen Kultusgemeinden ihre Stimme mit der unsrigen vereinigen, um eine solche Ord, nung der Dinge recht bald herbeizuführen! Denn sowie der Geist deS Leibes hienieden nicht entbehren kann, eben so wird die religiöse Bildung nimmer gedeihen, wenn für deren äußere Anstalten nicht auf eine zeitgemäße und den Bedürfnissen entsprechende Weise gesorgt ist. Wir sind dabei weit von der Meinung entfernt, daß hierdurch die ohnehin stark belasteten israel. Kultusgemeinden

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