Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 1 (1851)
- Issue
- Heft 11 (November 1851)
- Date
- 1851-11-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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258 Ueber die Verhältnisse auS ihrem eigenen SZckel die Sorge übernehmen mußten. Darf eS unS unter dergleichen Verhältnissen noch wundern, wenn mehrere solche Familienväter sich einen hergelaufenen s. g. ekur als Reiigisnslehrer für ihre Kinder billig mictheten, wahrend der reiche, in der Mitte feiner Brüder glänzende Jude einen yuaZz Hofmeister allein für seine Familie gehalten, so daß die Kinder deS ganz armen Israeliten weder den Unterricht des einen mit Schweiß und Mühe ernährten Bachurs, noch den des andern in den Nimbus dcS HochmuthS gehüllten Hofmeisters besuchen dursten und somit leider ganz leer ausgingen! Und doch hat ein solchen Privatlehrer dem einzelnen Familienvater weit mehr Kosten alS der jetzige theoretisch und praktisch gebildete Religionslehrer verursach:! Denn außer dem betreffenden Antheil der an jenen zu verabreichenden Wandel tische, mnßte er sür jedes seiner Kinder im geringsten Falle 6 sl. für jedes Semester als ständiges Schulgeld und obendrein alle Monate ein „NeumondSgeschenk" bezahlen, so auch an jedem besondern Freudentage, um wahrscheinlich dem lieben Bachur die Mittel zum Kartenspiele an jedem der ausgezeichneten Jahrestage in die Hand zu geben! Freilich waren dergleichen Mißverhältnisse keineswegs im Judenthume begründet; dieses macht es vielmehr jedem Familienvater zur höchsten Pflicht, seine Kinder in der väterlichen Religion zu unterrichteu oder unterrichten zu lassen (V.Mos. Ii, 19.), und der Talmud sowie der spätere RabbiniSmuS verlangen ausdrücklich, daß, wo sich 2S unterrichtsfähige Kinder befinden, ein Schullehrer angestellt und dabei auch sür den Unterricht der Armen gesorgt werden müßte. Auf der andern Seite ist es nicht zu läugnen, daß daS Selbstregiment der jüdischen Gemeinden, wie hinsichtlich der Wahl der Gemeinde- und Kultusbeamten, so auch hinsichtlich der Beiträge zu den Kultusbedürfnissen manche naturwüchsige Einrich tung hervorgerufen, deren Zweckmäßigkeit erst in neuerer Zeit bei den Prinzipienkämpfen der letzten Jahre gewürdigt wurde! So wurden von jeher in den jüdischen Kultusgemeinden auch die Kapitalisten zu einer gewissen Einkommen- oder SchätzungSsteuer angehalten; und scheint uns dieß, namentlich bei