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Der israelitische Volkslehrer · 1851-11-01 · Heft 11 (November 1851) · page 12

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
1 (1851)
Issue
Heft 11 (November 1851)
Date
1851-11-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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256 - Ueber die Verhältnis - "/ ' durch den Zndifferentismus unsrer Tage gegen atte religiösen Bedürfnisse nicht auch die alcherkömmliche Pietät aus den jüdischen Gemeinden gewichen wäre! So aber sind seit dem Jahre 1848 manche iSr. Schnlstellen vakant geworden, an deren Wiederbefetzung die Gemeinden selbst, aus purer Sparsamkeit, nicht dächten, Wenn die Sache nicht von den Rabbinern angeregt und — dem Vernehmen nach — von unserer Staatsregierung jetzt z ernstlich in die Hand genommen würde. Eben deßhalb aber möchten wir bei dieser Gelegenheit unsere Ansichten über einen zweckmäßigeren ModuS, als der bisherige bei der Anstellung der israelitischen Religionslehrer war, einer öffentlichen Beurtheilnng unterziehen, nämlich: t) Man bestelle eine Prüfungskommission aus israelitischen und andern Schulmännern (resp. Geistlichen) unter dem Vorsitze eines Regierungskommissärs, bei welcher Kommission sich die bereits angestellten israelitischen Religionslehrer einer Klassifikations-Prüfung zu unterziehen haben, mit der ausdrücklichen Konzession, daß keiner der früher aus Mangel an Religionslehrern nachsichtsvoll behandelten und darum nur dürstig bestandenen Lehrsubjekten^bei dieser Prüfung als durchaus untauglich erklärt werden solle. Vielmehr habe diese Prüfung lediglich den Zweck, die sämmtlichen Lehrer theilS nach ihren theoretischen und praktischen Fähigkeiten, theils aber auch nach ihren z Dienstjahren und ihrem sonstigen Berufscharakter in drei Klasl sen —hinlänglich, gut und vorzüglich — zu ordnen. 1 2) Ebenso theile man die fämmtlichen isr. Schulstellen im Lande, theils nach der Bevölkerung der Schuljugend und der jüdischen Familien, theils nach der Bequemlichkeit der Schulk stellen und der Größe der BesolduugSsumme, in drei entsprechende j Klassen. j 3) So oft nun eine Stelle vakant wird, werden durchdie 1 Staatsbehörde der betreffenden Israeliten-Gemeinde drei von der betreffenden Lehrklasse, deren Gehalt mittelst einer solchen Versetzung immerhin etwas aufgebessert würde, vorgeschlagen, woraus dann die Gemeinde Einen als Lehrer zu wihlen hat.

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