Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 1 (1851)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1851)
- Date
- 1851-07-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Bücherschau. ^gz ^/ gestreuten historischen und sonstigen Erläuterungen aufklärend und sachgemäß. Unter den Casualien hat uns die Trauungsagende, welche die dabei statthabenden Ceremonieen schön und sinnig erklärt, besonders gefallen. Dagegen wollte uns das Auslaufen mehrerer Betrachtungen in die Worte „unseren Regenten?c." nicht zusagen, indem die Spitze derselben Gott, kein Mensch sein sollte. Ebenso kann in dem Gebete für den Fürsten (l.) die besondere Bitte für den (Krieger-)Stand, der für Fürsten und Vaterland Blut und Leben zu lassen hat, nicht gebilligt werden, indem dadurch die aufopfernde Hingebung anderer Ltände mit Unrecht in den Hintergrund gestellt wird. So etwas darf nicht zur Nachahmung in ein Gebetbuch aufgenommen werden. S. 194 hätten wir statt „wir leben unter Völkern zc." lieber gelesen: wir sind Glieder von Völkern worden. S. 208 sollte in der Confirmationshandlung, bei der letzten Frage, neben der Unsterblichkeit das Reich Gottes auf Erden nicht unerwähnt bleiben (Vgl. die betr. Handl. in unserem »Koheleth.") 'S. 217 wären die hebr. Worte 12Z)N besser fortgeblieben; ebenso im Deutschen die Worte „daß sie seinen Leib bewahren vor allen Leiden." Dieß kann zu allerlei Aberglauben Veranlassung geben, was der denkende Verfasser gewiß nicht beabsichtigt. — In den Betrachtungen hätten wir das Reden von Gott der fortwährenden Anrede Gottes vorgezogen. Durch diese kleinen Ausstellungen, welche der uns befreundete Verfasser auf Rechnung unserer Wahrheitsliebe setzen möge, wollen wir den wirklichen Werth des empfchlungswerthen Buches nicht beeinträchtigen. Im Gegentheile halten wir dasselbe für ein sehr praktisches Werk'und für sehr geeignet, besonders in kleineren Gemeinden, welche des Predigers entbehren, anregend und belehrend zu wirken. ES mögen daher die Herren Bezirksrabbiner nicht versäumen, das Buch in den ihnen untergebenen Synagogen zu allsabathlichem wie zu häuslichem Gebrauche zu empfehlen. Sie werden ihren Gemeinden und der guten Sache gewiß einen förderlichen Dienst erweisen. '^^^^!5*