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Der israelitische Volkslehrer · 1852-09-01 · Heft 9 (September 1852) · page 26

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 9 (September 1852)
Date
1852-09-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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IRI
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230 Erfahrungen aus seiner amtlichen Wirksamkeit genauer bezeichnen. Dieser nämlich hatte als Geschäftsmann dadurch sich unbedingtes Vertrauen erworben, daß er sich allenthalben als ein Chasiv (übertrieben Frommer) gebehrdete; er hatte selbst bei Geschäftsreisen alle rituellen Formen mit der strengsten Observanz in übermässiger, ostensibler Weise beobachtet; er machte, wo er hinkam, den Sittenprediger und war, wie es die Talmudisten richtig bezeichnen, „ein Gefärbter," der durch den Deckmantel seiner Frömmigkeit die Ränke seines Innern zu verbergen wußte. Die leichtgläubigen jüdischen Geschäftsleute schenkten ihm gerade seiner Frömmigkeit wegen unbedingtes Vertrauen, und so hatte er nicht unbedeutende Summen und oft das ganzMUmögen elternloser Waisen in Händen, deren Rückzahlung er endlich durch einen Banquerot zu entgehen suchte. Das Gericht erkannte dieses als Betrug, und der fromme Dulder konnte nun seine Duldung im Zuchthause bewähren. Er suchte nun dieses scheinheilige Wesen auch in der Strafanstalt fortzusetzen, ob aus List oder Gewohnheit, will ich nicht untersuchen. Ich hielt es aber für meine Pflicht, ihn auf die goldne Mittelstraße ("l^vn "1*N) des religiösen Lebens zurückzuführen. — Während ich mich bei anderen Sträflingen veranlaßt sah, das religiöse Bewußtsein und Bedürfniß erst neu zu wecken, war ich hier in der Lage, es zu beschränken und auf die natürliche Grenze zurückzuführen. Es ist mir diese Bemühung auch ziemlich gelungen, seine Frömmigkeit wurde mehr intensiv und blieb er nach seiner Entlassung, wohl immer sehr konservativ, aber nicht auffallend fromm und bewährte bisher eine ruhige und redliche Lebensweise. Wegen Gaunerei. Die vier wegen Gaunerei und Landstreicherei verurtheilten Individuen waren sämmtlich aus dem benachbarten Elsaß und hatten in Baden, beinahe zu gleicher Zeit, in verschiedenen Gegenden des Landes, scheinbar unabhängig von einander, aber wahrscheinlich zu Einer Gesellschaft gehörend, ihr Unwefen getrieben. Zwei derselben waren schon etwas über 50 Jahre , zwei aber eH 18 und 20 Jahre alt. Die beiden altern waren verschmitzt und Meister ihrer Kunst und wußten daher bei der Untersuchung

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