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Der israelitische Volkslehrer · 1852-08-01 · Heft 8 (August 1852) · page 4

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 8 (August 1852)
Date
1852-08-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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180 Erfahrungen aus seiner amtlichen Wirksamkeit anwendet, um der gestörten Lebensthätigkeit wieder Gleichgewicht und Regelmäßigkeit zu verschaffen. Diese dreifachen Zwecke sollen durch die Strafanstalten möglichst erreicht werden; sie sind daher auch in ihren Institutionen dreifach verschieden, je nachdem der eine oder andre Strafzweck besonders berücksichtigt wird. 1. Die früher allein gekannte und angewandte Strafart war die der s. g. Zuchthäuser, in denen, wie schon der Name andeutet, die Züchtigung des Verbrechers als Hauptbestimmung der Anstalt angesehen wurde. Harte Arbeit, nicht selten Fesseln und sogar schwere eiserne Kugeln an den Füßen, körperliche Züchtigung durch Prügel u dgl. waren die Behandlungsarten dieser Anstalten. Während man aber die leibliche Hülle für die entartete Seele büßen ließ — war für die Besserung dieser selbst wenig gesorgt. Durch die gemeinschaftliche Arbeit und durch die gemeinschaftlichen Eß- und Schlafsäle war sogar die Gelegenheit zu gegenseitiger Verschlimmerung gegeben. Selbst die religiöse Pflege war sekundärer Art. Die Ortsgeistlichen waren wohl veranlaßt, wöchentlich zweimal Religionsuntericht in der Anstalt zu ertheilen und an Sonn-und Festtagen den Gottesdienst zu leiten; bei einer großen Anzahl Gefangener konnte aber der Geistliche, der mit dem Individuum gar nichts zu thun hatte, nur allgemein und daher weniger erfolgreich wirken. Dieser geringe Einfluß wurde überdieß noch durch die Gegenwirkung der großen Masse verwilderter und oft gänzlich entarteter Menschen auch bei denen verwischt, die unter andern Verhältnissen einer Besserung zugänglich gewesen wären. Vei dieser gemeinschaftlichen Haft bilden nämlich die Sträflinge ein Publikum, wo jeder Einzelne in der hier herrschenden Art sich auszuzeichnen und den Beifall und die Bewunderung der Andern zu erwerben sucht. Mögen auch die Einzelnen in der ersten Zeit durch die entzogene Freiheit und die leiblichen Entbehrungen sich gestraft und unglücklich fühlen, so werden sie sich nach einiger Zeit an diese Beschwerden gewöhnen, das Gefühl der Strafe und da-

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