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Der israelitische Volkslehrer · 1852-08-01 · Heft 8 (August 1852) · page 5

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 8 (August 1852)
Date
1852-08-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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in Strafanstalten, von Bezirks-Rabbiner M. Präger. 181 durch das Bewußtsein der eignen Schuld tritt in den Hintergrund, und der Sträfling stellt sich bald mit seinen ihm. näher gerückten und befreundeten Gestnnunngs- und Leidensgenossen resignirend in eine Linie. — Diese Art Gefängnisse dürften jenen biblischen zu vergleichen sein, wo die Leute in Gruben geworfen wurden, um entweder im Koche zu ersticken (Jer. 38, 6.) oder den wilden Thieren Preis gegeben zu sein (Daniel 6, 17.). Nur scheinen die für Gemeinschaft berechneten Anstalten noch nachteiliger zu wirken, weil der hier eingesaugte Giftstoff tief im Innern des Menschen hastet und nach erlangter Freiheit sich in der Gesellschaft neue Opfer sucht. Die ausgezeichnetsten Staatsmänner, welche diesem Theile der Krimknaljustiz ihre Aufmerksamkeit zuwendeten, sprachen sich daher auch alle gegen diese Strafart aus. Man ging deßhalb wirklich von diesem Systeme der Strafrechtspflege ab, und gründete: 2. Anstalten, nach den sogenannten Auburnischen oder Schweigsysteme, welches darin besteht, daß die Sträflinge in kleinen Zellen abgesondert schlafen, die Arbeit aber in großen Sälen gemeinschaftlich, jedoch der Art verrichten, daß sie hintereinandersitzend, nie ein Wort sprechen dürfen. Man glaubte durch diese Einrichtung die Mängel der gemeinschaftlichen Hast zu entfernen, und wurde dieses System insbesondre von der Gesellschaft für Gefängnißdisziplin in Boston vertheidigt und angerühmt. Allein auch dieses System schien sich nicht zu bewähren, namentlich das Schweigen bei gemeinschaftlicher Arbeit sich nicht konsequent durchführen zu lassen. Ein Mitglied der oben erwähnten Gesellschaft zu Boston suchte dieses in einem Bericht: „über das Gemeinschafts- und Vereinzelungssystem in der Gefängnißdisziplin von S. G. Howe, aus dem Englischen übersetzt von Dr. Diez, Strafanstaltsdirektor zu Bruchsal, Karlsruhe 1847" — trefflich nachzuweisen. Ebenso hat der gelehrte Ministen'al-Referent über das Gefängnißwesen in Baden, der Großherz. Justiz-Ministerial-Rath vr. v. Jagemann in vielen Abhandlungen, insbesondre in seiner Schrift „Rechtsbegründung und Verwirklichung der Grundsätze

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