Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1852)
- Date
- 1852-07-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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174 Nachrichten aus der Synagoge. sichtlich der äußeren Einrichtung des Religionsunterrichts und des Gottesdienstes findet stets eine wechselseitige Vernehmung zwischen dem Vorstaude und den israelitischen Geistlichen statt, deren vier im Lande fungiren, denen die Beaufsichtigung des Cultus und Religionsunterrichtes anvertraut ist, und die von den Vorständen durch Wort und That unterstützt werden sollen. Ihnen alleinsteht die Vornahme von israelit. Copulationen und in der Regel auch der Confirmationsakte zu... Zur Bestreitung der Kosten des Cultus sowie der Beaufsichtigung desselben bestehen Localfonds und ein Centralcultusfond. Die Gemeindebeiträge werden auf Grund des (allgemeinen) Grund-, Gebäude- und Gewerbsteueranschlages erhoben. Capitalisten, die auf keiner Steuerrolle stehen, sind nach ihrem Einkommen anzuschlagen.^ (vgl. vr. Höchstädter' s theilweise hier verwirklichte Vorschläge, im 1. Jahrgange des Volkslehrers S. 257. ff.) — — Obige Auszüge, aus dem Nass. Verordnungsblatt Nr. 1., ä. 6. 12. Jan. 1852, geben den Beweis, daß die betreffenden Bestimmungen sehr praktischer, größtenteils heilsamer Natur sind. Mochten sie auch nur von den Vorstehern, denen hier ein großer, vielleicht da und dort zu großer, Spielraum geboten ist, zu vielem Guten benutzt werden, um den Fortschritt auf religiösem und bürgerlichem Gebiete, namentlich in den Gemeinden auf dem Lande zu fördern, wo solcher in beiden Beziehungen so dringend Roth thut! — Der in Rede stehenden Verordnung geht eine Eintheilung der Synagogenbezirke vorher, woraus wir entnehmen, daß im Herzogthum Nassau die Juden (circa 6000 an der Zahl) in zweihundert und achtzehn Ortschaften zerstreut wohnen, die in 8Z Synagogenbezirke eingetheilt sind, — Aus Gießen wird uns mitgetheilt: seit einem halben Jahre findet der Gottesdienst in hiesiger Synagoge regelmäßig mit Orgelbegleitung hebräischer und deutsche rGebeteundGe sänge statt. In Verhinderungsfällen des (christlichen) Organisten vertritt der talentvolle Sohn des hiesigen Rabbiners vr. Levi, ein Knabe von erst zwölf Jahren, dessen Stelle. Eine Reihe erfreulicher Gedanken