Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1852)
- Date
- 1852-07-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3129675-3129690-3129698--0486-3132495- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
166 Ansprache:c. zum Behufs der Fundation Indem die unterfertigte Direktion sich in einer heilsamen und gemeinnützigen Angelegenheit an den vielbewährten guten Sinn der israMischen Gemeinden in Deutschland wendet, zweifelt diesselbe keinen Augenblick, für eine Sache, die so ganz jm Geiste der Liebe und Gerechtigkeit unternommen ist, allenthalben im Vaterlande Gehör und Unterstützung zu finden. — Am 8. Juli v. I. und den folgenden Tagen hat dahier eine Versammlung von Rabbinern und israelitischen Predigern stattgefunden, um eine Rabbiner-Wittwen- und Waisenkasse zu begründen. Dieses Institut ist jetzt constituirt. Sein Zweck ist, den Hinterbliebenen der Rabbiner und israelitischen Prediger die hilfreiche Hand in ihrer Verlassenheit zu bieten, und ist in den Statuten vorgesehen, daß nach fünf Jahren, während welcher Zeit die Sache geprüft und Erfahrungen gesammelt werden sollen, die Wohlthat jenes Instituts auch auf denfinitiv angestellte Re lig ionslehrer und Cantoren ausgedehnt werden könne, um auch diesen die Sorgen des Dienstes zu erleichtern durch einen weniger getrübten Blick in die Zukunft ihrer Familien.— Allein Dasjenige, was die Mitglieder des Vereins selb st für die Sache leisten, und was den Meisten, bei der verhältnißmäßig geringen Besoldung schon schwer genug zu leisten fallen wird, kann unmöglich genügen, um den schönen Zweck dieses Instituts vollkommen oder nur einigermaßen zu erfüllen. Es nehmen daher die Statuten, §. 16—20, einen unangreifbaren Fond in Aussicht, dessen Zinsen gleichfalls zu umsichtiger Vertheilung kommen und die Wittwen- und Waisengehalte in anständiger Weise erhöhen sollen. Ohne Begründung eines solchen Fonds würde der in Rede stehende Verein einem Bache gleichen, der aus Mangel an Quellen bald vertrocknen müßte. Soll er ein Strom werden, welcher die Lasten vieler würdiger Familien tragen helfe, so dürfen die Zuflüsse von außenher nicht ausbleiben. — Wir glauben daher, daß es für alle mit irdischen Gütern gesegneten, hochherzigen Israeliten eine heilige Pflicht sei, an diesem guten Werke sich segenbringend M betheikgen. Es ist klar, daß die Stellung der israelitischen Gemeindebeamten, namentlich diejenige dxr Rabbiner und Prediger, nach