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Der israelitische Volkslehrer · 1852-06-01 · Heft 6 (Juni 1852) · page 7

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 6 (Juni 1852)
Date
1852-06-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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in der Hauptsynagoge zu Frankfurt a. M. 133 „Confirmation" bei uns nur in der Bedeutung gefaßt werde, daß sie eine Befestigung in den Lehren und Vorschriften sei, welche das Kind in Schule und Haus empfangen und nun beim Uebertritte in das reifere Jugendleben mit Bewußtsein beherzige. Nicht den Eintritt in den Bund, sondern das Eintreten in die Gemeinschaft der erwachsenen und Pflichtigen Israeliten bedeutet unsere Confirmation. Sie ist die naturgemäßeste Feier beim Abschlüsse der Kindheit, wo das jugendlich aufblühende Herz sich noch einmal des innigen Knospenlebens der Kindheit erfreuet, und die Religion die heiligende Thräne wie einen himmlischen Tropfen Thau in die sich öffnende Seelenrose senket. An einer solchen himmlischen Naturfeier das Kind sich betheiligen zu lassen, sind die Eltern verpflichtet, um die Kinder schon nicht eines Festes zu berauben, wie kein schöneres wiederkommt, indem es kein reineres gibt. Weil nun unsere Confirmation nichts Anderes ist, als eine Uebergangsfeier aus der Kindheit in die Jugend, ebendeshalb ist sie so schön und zweckgemäß, und an Wlle der Bedeutung und Weihe fehlt es ihr nicht. Es versteht sich dabei von selbst, daß hier an ein Schwören, Angeloben, Ablegen eines Glaubensbekenntnisses nicht zu denken ist; dieß Alles würde den oben erörterten Charakter unserer Confirmation alteriren und gegen die Wahrheit, daß der Jsraelite schon als solcher zur Verkündigung der reinen Gotteslehre in Pflicht genommen ist anstreiten. Es ist daher wieder mehr die Form einer gemeinsamen Andacht, worin die Kinder in unserer Synagoge, abwechselnd mit anregenden Chorversen, die Hauptlehren des Judenthums sich und der versammelten Gemeinde zur Beherzigung vorführen, worauf sie der Rabbiner für aufgenommen in die Gemeinschaft selbstverantwortlicher Israeliten erklärt und ihnen die Bedeutung des Moments, daß von nun an nicht mehr Eltern und Lehrer, sondern sie selbst für ihreHandlungen einstehen müssen ('NVSA ^112), feierlich an'S Herz legt. Diesem Akte schließt sich, als der eindrucksvollste Theil unserer Confirmation, der Sege» an. Es treten nämlich die confirmirten Kinder zu ihrem Lehrer, der im Laufe des Confirmandenjahres ihre Individualität kennen gelernt, noch einmal

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