Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1852)
- Date
- 1852-05-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Die Reform bei den Israeliten auf dem Lande. 109 kann Ihnen nicht helfen, dazu ist nöthig, daß auch der Landmann aus seinem geistigen Schlafe geweckt und in die Bewegung des strömenden Zeitgeistes gezogen werde. — Ich halte dieses bei unserer Reform ganz besonders nochwendig, und Sie erlauben mir daher, der Wichtigkeit der Sache wegen, in einer allgemeinen Betrachtung etwas weiter auszuholen. Es leuchtet nämlich die Notwendigkeit einer allgemeinen Umgestaltung unserer religiösen Zustände schon aus dem Umstände klar genug hervor, daß dieselben unter dem Prägstocke des Druckes und der Verfolgung ihr fremdartiges und abstoßendes Gepräge empfangen haben, und kann gewiß deren natürlicher Widerspruch mit jetzigen Anschauungen und Verhältnissen nur von wirklich Verblendeten oder von absichtlich das Auge Schließenden geläugnet werden. Das Judenthum kann und soll der Bewegung der Zeit sich nicht verschließen; auch unsere Reform wird gefordert und bedingt von der großen Umbildung, in welcher, mit bald mehr, bald weniger Bewußtsein und Selbstgeständniß, die ganze jetzige Welt sich befindet, und sie erfährt daher als ein Theil dieselben Erscheinungen, dieselben Rück- und Fortschritte, wie das Ganze. Und dennoch, behaupte ich, waltet bei unserer.Reform ein ganz besonderer Umstand ob; ein Umstand, worauf ich großes Gewicht lege. Während nämlich auf anderen Gebieten, z. B. in der Bewegung, welche in den letzten Jahrzehenden die christliche Kirche ergriffen hat, die Verneinung und Zerstörung bis in's Innerste geht, wie es bei einer Religion des Glaubens, der vorwaltenden Dogmen, die Natur der Bewegung mit sich bringt, so bewegt sich die Reform im Judenthume, welches eine Religion der That, der vorwaltenden Mit2- ^dtk" ist, in der That mehr auf dem Gebiete der Form, der ceremoniellen Einkleidung des religiösen Gedankens, welche mit dem Leben und mit der Zeit nicht mehr Harmoniren will. Im Wesen der Religion sind wir einig. Die Hamburger Tempelgemeinde, welche der Reform eine Straße gebahnt hat, konnte deshalb in der Einleitung zu ihrem Gebetbuche (VI) mit Recht aussprechen, daß sie sich nur in äußerlichen Formen des Cultus, nicht aber in Religionslehren von anderen Ge- 9*