Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 4 (April 1852)
- Date
- 1852-04-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3129675-3129690-3129695--0405-3132411- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
88 Der zweite Feiertag. statt verlieren, wenn jeder Mnkax, der an ihrem ewigen Baume hervorgetrieben, nicht trotz seines Alters, sondern gerade weil er recht alt und bemoost ist, sein ewiges Verbleiben haben mußte. Hier muß die Vernunft, vereint mit einer wahrhast religiösen Kesinnnng, ihre verjüngende Kraft üben, und nur so lange der Muka^ seine vernünftige Begründung nachweisen kann, ist ihm eine Berechtigung zuzuerkennen. Wie sieht es nun damit bei dem MnKaK des ^om-todli sedenl aus? wir haben gesehen, daß lediglich die Furcht, es möchte dereinst durch eine Religionsverfolgung die Wissenschaft des jüd.Kalenderwesens zu Grunde gehen, die damalige Religionsbehörde veranlaßte, den Mukag aufrecht zu erhalten. Dagegen walten bei uns drei Gründe ob, welche jene Befürchtung in ihrer ganzen Nichtigkeit erscheinen lassen. Erstens sind wir über die Zeiten solcher barbarischen Verfolgungen Gottlob weit hinaus; und hat die Erfahrung uns gelehrt, daß im Laufe des ganzen, an Verfolgungen doch so reichen Mittelalters die jüd. Festberechnung nie in Unordnung kam, wie sollten wir dieß in unseren Tagen befürchten dürfen?' — Zweitens sind die astronomischen Berechnungen in den Händen so vieler Gelehrten gesichert, daß die oben erwähnte Befürchtung wohl sehr thöricht erschiene. — Drittens endlich ist durch die Buchdruckerkunst, von welcher freilich unsere guten Alten keine Ahnung haben konnten, dem Untergehen irgend welcher Wissenschaft für immer vorgebeugt. — Ist es daher dreifach erwiesen, daß die Begründung des „Nucka^ sekel ^om-tvdk seken!" völlig entwurzelt ist, so hat der Brauch selbst aufgehört, bei uns eine Berechtigung zu haben; insbesondere da derselbe nicht blos dem Buchstaben, sondern auch dem Geiste nach das biblische Gesetz alterirt. Denn abgesehen von dem Umstände, der von weniger Erheblichkeit ist, daß durch denselben die Zahl der Feiertage überhaupt geändert und vermehrt werde, und die Thora bei der Symmetrie der Festtage, wie wir in der Einleitung gezeigt haben, auf die Sieben zahl allerdings Rücksicht genommen hat, erkennen wir, und dieß ist hier von besonderer Wichtigkeit, bei den biblischen Feiertagen die klar an den Tag gegebene Absicht, daß nicht zwei Fe iertage nachein-