Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1852-04-01 · Heft 4 (April 1852) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 4 (April 1852)
Date
1852-04-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3129675-3129690-3129695--0403-3132409
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

86 Der zweite Feiertag. mit Ausnahme der beiden Monate Cheschwan und Kislew, welche bald regelmäßig 29 und 30(^NVÄ, bald beide Z0 (O'tt^v), bald beide 29 (O'lOw zählten. Durch letztere Maßregel hatte man alle Feste des folgenden Sommerhalbjahres in seiner Gewalt, sie nach den Bedürfnissen des Volks aus einen Tag früher oder später zu verlegen, als sie nach dem gewöhnlichen Laufe gekommen wär en. Durch je sieben Schaltmvnate auf einen Cyclus von 19 Jahren — vier solcher kleinen Cyclen geben den großen Cyclus von 76 Jahren — wurde die Ausgleichung des Mondenjahres mit dem Sonnenjahre bewirkt, was früher nicht nach bestimmter Berechnung, sondern nach dem jeweiligen Augenscheine, wenn die Feste von ihrer natürlichen Jahreszeit sich zu entfernen droheten, geschehen ist. ^) Nach dem Killel'Lelien Festkalender nun, der noch der unsere ist, konnte und kann von einem zweifelhaften Festtage (ttv^ ttst'HW nicht mehr die Rede sein. Deshalb fragt auch schon der Talmud (Lesa 4,2): P'PN'N?^ 'NN P'-Qp ttvpk ttTN'-, ^2p2 da Wir doch NUN mit der Mondsberechnuvg vertraut sind, warum begehen wir noch den zweiten Feiertag? — Und jetzt kommt der entscheidende Punkt in vorliegender Frage! — Der Talmud antwortet nämlich: „Die Feier des zweiten Tages sei ferner zu begehen, weil von Seiten der obersten Religionsbehörde bestimmt worden, die Israeliten sollten an diesem Herkommen MuKaZ) festhalten, denn es könnte einmal die römische Regierung tni^vn) eine Religionsverfolgung dekretiren, daß die Israeliten sich nicht mehr mit dem Gesetzdsstudiutn befassen dürften; es möchte dann die Mondsberechnung in Vergessenheit und dadurch die Festesfeier Wie nothwendig, nachdem das Kalenderwesen des Sonnenjahres eine Aenderung erhalten, und, wie es feststeht, 19 Sonnenjähre sich mit 235 Mondmonaten nicht ausgleichen, auch eine entsprechende Rectificirung des Mondkalenders in ganz Israel erscheine, hat unser greiser Freund, Herr I. S. Lavadeur, in seiner Schrift: „kritische Beleuchtung des jüdischen Kalenderwesens", in gelehrter Auseinandersetzung sachgemäß nachgewiesen. —

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.