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Der israelitische Volkslehrer · 1852-04-01 · Heft 4 (April 1852) · page 5

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 4 (April 1852)
Date
1852-04-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Der zweite Feiertag. 85 leicht Irrungen stattfinden konnten, und wie der Talmud erzählt, wirklich statt fanden, WI^N NNtt VM, wurde schon früher auch in Palästina auf zwei Tage ausgedehnt. So machte sich allmählich der Gebrauch geltend, — der Zeitpunkt läßt sich chronologisch nicht feststellen — daß außer Palästina alle Feste, und in Palästina das Neujahrsfest, in zweitägiger Feier begangen wurden, wobei freilich der Versöhnungstag als eine notwendige Ausnahme seine Eintagsfeier behielt *) (lalm. 4, 2. kosek Rasekana 22, 2. 30, 2. Naim. ^om-todk 1, 21. kiÄäusek Haelwäeseli 5, 4. ik.) — — Man sieht leicht ein, wie weit diese Zeitrechnung hinter der unserigen zurücksteht, die wir ein festbestimmtes Kalenderwesen, auf astronomische Berechnungen sich stützend, besitzen. Dieses unser Kalenderwesen datirt aus der Mitte des vierten Jahrhunderts (360) der gewöhnlichen Zeitrechnung, vom Jahre 290 nach der Zerstörung des zweiten Tempels, und wurde dasselbe, nach den genaueren Berechnungen des Mondcyclus eines Schriftgelehrten kak^ääa(tt-!tt 21 NSls?N) durch den Patriarchen (Nasi) k. Miel, Urenkel des Mischna-Verfassers k. ^uäa, des Heiligen, und im zehenten Miede von dem berühmten älteren Lillel abstammend, zur praktischen Gültigkeit und Norm aufgestellt. Nach dieser Mondsberechnung hängen die Feste nicht mehr von einem so unsichern Dinge ab, als die Zeugenaussage über das Erscheinen des Mondes war, sondern konnten auf Jahrhunderte hinaus vorher bestimmt werden. Nach denselben wechselten die Monosmonate in einem gewöhnlichen Jahre regelmäßig zu 29 und 3V Tagen ab, *) Und doch liegt hierin eine Jnconsequenz, welche das ganze System der zweiten Feiertage total umstößt. Denn war ein Zweifel über den ersten Tag vorhanden, so mußte diesem um so mehr beim heiligsten Fast- und Festtage, wo auf Nichtkasteiung an demselben Tage OLj?I) die höchste Strafe gesetzt war, Rechnung getragen werden. Das Leben aber gab dies nicht zu, und es zeigte sich auch hier, daß das Leben mächtiger ist als alle Systeme. — Höchst sonderbar bleibt es aber immer, daß man am Versöhnungstage, am zehnten des Monats, fich so kühn über den Zweifel hinwegsetzte und gleich darauf, am Succothfeste, am 15. und 16. Tage des Monats, in den Gebeten den Zweifel überall zur Schau trug und noch trägt! —

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