Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 4 (April 1852)
- Date
- 1852-04-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3129675-3129690-3129695--0401-3132407- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
34 Der zweite Feiertag. dieses Monats statthabenden Feste bestimmt, und dieses nannte man Liääusek HaedoAesek al-xu kareiak, Heiligung oder Feststellung des Monats nach der Erscheinung des Neulichts. War nun der Monatsanfang von der obersten Religonsbehörde festgesetzt und zwar so, daß er auf den dreißigsten Tag des vorigen Neumonds fiel und demnach der abgelaufene Monat einer von nur 29 Tagen (ION) sein sollte, so mußten doch die Glaubensgenossen nah und sern davon in Kenntniß gesetzt werden, um ihre Festesfeier darnach einzurichten. Wie geschah dieses? Anfangs durch Fackeln, die man auf den nächsten Bergen hin und her schwang, was als eine Art von Telegraphen durch's ganze Land und drüber hinaus fortgesetzt ward, wodurch auf eine schleunige Weise die Nachricht in die Ferne gebracht wurde, daß der letzte Monat nur 29 Tage zählen solle. Blieben daher die Leuchtfeuer aus, so wußte Jedermann, daß der nächste Monatsanfang auf den 31. Tag des vorigen Neumonds falle, der letzte Monat also einer von 30 Tagen ^v) sein solle, und darnach richtete man sich mit den Festen genau, so daß überall nur ein Tag gefeiert wurde. Als aber die Samaritaner (Okutkim), eine im Talmud oft vorkommende Secte, einmal Verwirrung in diese Anordnung brachten, Leuchtfeuer zur Unzeit ansteckten und die fernwohnenden Israeliten zu falscher Festesfeier verleiteten, wurde beschlossen, — die Zeit, wann dieses geschah ist unbestimmt — die Feststellung des beginnenden Monats nicht mehr durch Leuchtfeuer, sondern durch Boten den fernwohnenden Glaubensbrüdern anzuzeigen. Das war nun freilich weit umständlicher; die Boten konnten an manchen Orten erst sehr spät ankommen, weshalb die Anordnung getroffen wurde, daß die außerpalästinensischen Juden, weil ste nicht wußten, ob der vorige Monat 29 oder 30 Tage zähle, des Zweifels wegen (sWV)zwei Festtage feiern sollten. In Palästina selbst war eine solche Doppelfeier nicht nöthig, da die Boten zur rechten Zeit die Nachricht, auf wann der Monatsanfang bestimmt worden sei, überall hinbringen konnten. Nur das Neujahr, da hier, weil das Fest auf den ersten Monatstag fällt, bei dem Gesthenwerde^ des Neumonds und dem Erscheinen der Zeugen