Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 4 (April 1852)
- Date
- 1852-04-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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82 Der zweite Feiertag. Jahr geheiligt sind*), so hat der Herr sieben hohe Festtage in den Kreislauf des Jahres eingeflochten, nämlich: 2 Pesachfesttage, den Iten und den 7ten, 1 Wochensesttag, 1 Gedächtnißtag (Neujahr), 1 Versöhnungstag, 1 Hüttenfesttag und 1 Beschlußfesttag. Von diesen sieben Festtagen verhalten sich wieder sechs zu dem siebenten, wie die Wochentage zum Sabbath. Denn als der Sabbath aller Sabbathe erscheint der Versöhnungstag. Zwei dieser Festtage nun fallen auf den Frühling, die hohe Bedeutung des Pesach- und Freiheitsfestes verlangt diese Auszeichnung; einer nur auf den Sommer, in dieser Jahreszeit ist der Landmann noch nicht gestimmt, viele Festtage zu begehen; vier auf den Herbst, zwei dem Ernste und zwei der Freude gewidmet, denn diesen doppelten Charakter trägt diese Jahreszeit. In den Winter wurde kein Fest bestimmt; da die ruhende Feldarbeit zur Festesfeier weder Veranlassung noch Berechtigung gab. Zwei Festtage nach einander sollten nach dem Willen des göttlichen Gesetzgebers nicht gefeiert werden, damit die Muße nicht zum Müßiggange werde. — Diese schöne und weise Harmonie und Oekonomie der Feste wurde bedeutend gestört durch die Einführung des zweiten Feiertages, wodurch die ursprünglichen sieben Festtage sich auf dreizehn vermehrten, so daß das Pesachfest durch . . . . 4, das Wochenfest durch . . . . 2, der Gedächtnißtag durch . . . 2, der Versöhnungstag durch . . 1, das Hütten- und Beschlußfest durch 4 hohe Festtage ausgezeichnet wurden. Da wir nun überall bestrebt sein müssen, die Religion zu ihrer ursprünglichen Schönheit und Reinheit zurückzuführen, so ist es an der Zeit, insbesondere da 5) ^^2N V^2VN ANär. Radb. zu kevit. oax. 23, 24.