Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 3 (März 1852)
- Date
- 1852-03-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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76 Zusammenstellung der Aussprüche über das Verbot zc. nides, R. Joseph Karo im Schulchan Aruch, also im 16. Jahrhundert noch, wird als Gesetzesnorm gelehrt: 1. es ist dem Jsraliten erlaubt, am Pesach folgende Fruchtarten, nämlich: Erbsen, Bohnen, Linsen, Reis, Hirse, Mais, Haidekorn und Sago zu genießen, und jede Art von Speisen aus denselben zu bereiten; 2. es ist dem Israeliten erlaubt, am Pesach Mehl von allen Kornarten mit Fruchtsäften, mit Wein, Milch, Honig, Eiern u. dgl. ohne Wasser zu vermischen, jede Art von Speisen oder Backwerck daraus zu bereiten und zu genießen. — Wir legen auf das Zweite, alA minder bedeutend, keinen so hohen Werth; legen aber den höchsten Werth, weil darin eine große Erleichterung für den armen Mann, namentlich auf dem Lande liegt, auf das Erste. Energischen Gemeinde-Vorstehern wird und kann es nicht fehlen, wenn sie ihre Rabbiner darum angehen, diesen Punkt zum Besten vieler Familien zum erwünschten Ziele zu führen. Mögen sie dieß löbliche Ziel ernstlich anstreben, N^P und die Sache Gottes, wird durch sie gelingen! ---v-p-5^>-^4.s<Ä-H^-q--^ 13. Anhang- * Circularschreiben des ehemaligen westphälischen israelitischen Constistoriums. N. 1412. v. L. An die Herren Nabbinen im Königreiche MNestphalen! Cassel, den 18. Januar 1810. Herr Rabbiner! Da bereits sehr oft von Soldaten jüdischer Religion bei uns die mündliche Anfrage gemacht worden ist: „ob es ihnen nicht gestattet werden könnte, sich an NOS der Hülsenfrüchte, als Erbsen, Bohnen, Linsen, deß-