Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 3 (März 1852)
- Date
- 1852-03-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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72 Zusammenstellung der Aussprüche über das Verbot zeugt keine verbotene Säuerung. cpA'DNQM NII'H ^> Demnach darf der Jsraelite, ohne gegen ein talmudisches Gesetz zu verstoßen, am Pesachfeste Mehl mit allen obigen Stoffen ankneten, und die daraus bereiteten Speisen genießen. Rabbi Akiba erzählt uns auch (Pesachim 36, 1): „ich wohnte während des Pesachfestes bei Rabbi Elieser und R. Josua; da knetete ich einen Teig mit Wein, Oel und Honig, und sie nahmen keinen Anstand daran." Diesen Ausspruch des R. Akiba erhebt R. Isaak Alphes zur Gesetzesnorm, und erlaubt sogar das Ankneten des Teiges mit Fruchtsästen und Wasser zugleich. Ihm nachfolgend schreibt Naimomäes in RileKMi vkaine? uma22iA V, 2:„ diese fünf Kornarten kommen, wenn man sie „lediglich mit Säften von Früchten, ohne alles Wasser anknetet, „nicht zur Säuerung. Ja, wenn man einen solchen Teig auch /,den ganzen Tag stehen läßt, so daß er hoch aufgeht, so darf sol- „cher dennoch genossen werden (N^2tt2weil auch dann die „Fruchtsäfte keine Säuerung, sondern lediglich ein Sauerwerden „erzeugen (^N'-OO ^'klik N'N'H ''Q Als Fruchtsäfte „gelten: Wein, Milch, Honig, Olivenöl u. s. f. alle Arten „von Getränken; jedoch darf kein Wasser darunter kommen, weil „die Mischung auch mit nur wenigWasser zur Säuerung führt." — Allein das letztere, daß der Teig nicht zugleich mit Wasser angeknetet werden dürste, bezieht sich nur auf das längere Stehenlassen desselben; denn im entgegengesetzten Falle, wenn ein längeres Stehenlassen nicht stattfindet, heißt es in demselben Cap. V, 20 ausdrücklich: „es ist erlaubt, einen Teig mit Wasser und „Oel, oder mit Honig und Milch anzukneten." "jND) 02^M Itt O'O2 NO^N Dagegen lehnt sich freilich der stets widersprechende Glossator des Maimoni (-Q"k",n) auf und meint, das sei wohl nur den ganz Frommen (O^s) erlaubt, die darauf Acht haben, daß es sogleich gebacken werde; aber es allen Leuten wie andere Teige zu gestatten, das ginge nicht an. Ihn aber weift der Eommentatdr in NaZiä nuseknö zurück, indem er ausruft: „ich sage dagegen, es paßt sich nicht für uns, als Nachfolger so ausgezeichneter Lehrer (die es nämlich erlaubt haben), Erschwerungen willkührlich einzuführen, (^"f >,Ntt MZNV NN'N -NN^> 1^ sw, IMtt NN)