Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 3 (März 1852)
- Date
- 1852-03-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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des Gesäuerten am Pesachfeste. 7t an, und ruft aus : „heil dem, der die Geburten dieser Erschwerung an dem Felsen zerschmettert!" (vgl. „^Ledru Okamot2^ S. 22). Dieses Heiles hat das strebende ehemalige Consistorium zu Kassel, an seiner Spitze den unvergeßlischen Jakobsohn, in seiner Mitte anerkannte bedeutende Theologen, sich würdig erwiesen. Es hieltdie Zett für gekommen, jene Ausgeburten einer an Verkümmerung des Festgenuffes sich erbauenden harten Gesinnung zu beseitigen. Sie, die braven Mitglieder jenes Consistoriums, thaten ihre Pflicht; so nicht die ihnen nachfolgenden Rabbiner. Ausser den zur Rabbinerversammlung in Breslau im I. 1846 anwesenden, von denen dreiunhzwanz'ig unter 25 die Erklärung abgegeben haben (Protokolle S. 247), daß der Gebrauch, sich des Genusses jener Früchte am Pesach zu enthalten., ganz unbegründet und daher nicht zu beachten sei, hatten und haben nur sehr wenige den Muth, gegen einen so erwiesenen Mißbrauch, bei dessen Abstellung auch kein Tausendtheil einer streng orthodoren Gesinnung geopfert wird, ihre erlösenden Stimmen zu erheben. Darum sind Mahnrufe der Pflicht, wie wir oben einen solchen erlassen, von Zeit zu Zeit nothwendig, um die Schlummernden zu wecken, oder doch in ihrem Schlafe zu beunruhigen. Vielleicht daß wieverholte Beunruhigung endlich zum Auswachen führt. — Wir wollen nun aber in dieser Abhandlung noch einen zweiten Gegenstand quellengemäß und volksthümlich beleuchten, um unser Wort noch besser zu lösen, daß die Einsicht in diese Dinge Viele mit Verwunderung erfüllen werde, wie unnöthig und in der That ungerecht man den Festgenuß am Pesach erschwert und beeinträchtigt habe! — Wir sprachen bisher von den Fruchtarten, die in jeder Weise am Pesach erlaubt seien, weil sie keine verbotene Säuerung erzeugen. Allein auch die fün f Korn arten, sowie das aus ihnen bereitete Mehl, sind, nach den Aussprüchen aller großen Gesetzeslehrer, nur dann zum Genüsse nicht gestattet, wenn sie zu einer wirklichen Säuerung gebracht werden. Der Talmud stellt dabei den Grundsatz auf: der Saft aller Früchte, mit Einschluß von Wein, Milch, Honig und Eiern, er-