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Der israelitische Volkslehrer · 1852-03-01 · Heft 3 (März 1852) · page 18

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 3 (März 1852)
Date
1852-03-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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66 Zusammenstellung der Aussprüche über das Verbot wie sie m derselben Weise sich noch oft in der Thora wiederholt (2. B. M. Cap. 13, 6. Cap. 23, 15. Cap. 34, 18. 3. B. M. 23, 6. 4. B. M. 28, 17. 5. B. M. 16, 3). In den übrigen Büchern der heil. Schrift kommt der Festgebrauch gesetzlich nur noch einmal vor, nämlich im Propheten Ezechiel, Cap. 45, 21, wo es unter den Vorschriften für den neuzuerbauenden Tempel heißt: „im Ersten, am vierzehnten Tage des Monats, sollet Pesach haben; eine Woche hindurch soll Ungesäuertes genossen werden." Historisch, in wirklich begangener Feier, tritt der Festbrauch dreimal auf, nämlich zuerst im Buche Josua, Cap. 5, Ii, wo es, sogleich bei der ersten Zeit der Einwanderung, heißt: „und sie aßen von der Frucht des Landes, am Morgen nach dem Pesach (d. i. am 15. Tage), Ungesäuertes (NI^Q) und geröstetes Korn an demselben Tage" - dann im zweiten Buche der Chronik, Cap. 30, 13, wo erzählt wird, wie der fromme König Hiskia den Gottesdienst wieder herstellte, das Pesachfest, weil die Priester noch nicht geweiht und das Volk noch nicht versammelt war, auf den zweiten Monat verlegte, „und da versammelte sich nach Jerusalem viel Volk, das Fest der ungesäuerten Brode zu begehen im zweiten Monate"; endlich zur Zeit der Erbauung des zweiten Tempels, wo es im Buche Esra Cap. 6, 22 heißt: „und sie begingen das Fest der ungesäuerten Brode sieben Tage in Freuden." — In allen diesen Bibelftellen ist nur einfach von der Enthaltung des Gesäuerten die Rede, und aus der Stelle im Buche Josua's, des unmittelbaren Nachfolgers Mose's, ersehen wir, daß sie geröstetes Korn am Feste genossen, was gewiß in unseren Tagen manchen Eiferer in Harnisch bringen würde. Es werden uns aber im Verlaufe unserer Darstellung noch ganz andere Dinge begegnen, welche den des Herkommens Unkundigen in Verwunderung und gerechten Unwillen versetzen werden, wie sehr und wie unnöthig man in späterer und spätester Zeit den Festgenuß verkümmerte. — Der Talmud, sonst gewohnt, die mosaischen Gesetze zu erschweren und vielfach zu umzäunen, hat hier, in der Einsicht, daß die biblische Satzung allein schon erschwerend genug ist, zu

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