Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1852)
- Date
- 1852-02-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Schulschristen 4t zelnen haben wir auszusetzen: es laufen hier und da christlichörchodordogmatische Stellen mit unter, von denen der israelitische Lehrer, wenn er seiner reinen Lehre keinen Eintrag thun will, sich sehr hüten muß. So ist S. 40, die Rede von der „Tödtung der großen Sündenmutter, Sinnlichkeit genannt;" das ist ganz unjüdisch gesprochen! Das Judenthum kennt das Wort „Sündenmutter" nicht, noch will es etwas von einer „Tödtung" der Sinnlichkeit, von einer Kreuzigung des Fleisches wissen. Es heiligt den Lebensgenuß, schränkt durch Gesetze der Enthaltsamkeit ein, es lehrt aber (Spr. 11,17): „wer sein Fleisch betrübt, ist grausam," 'IM -HP; und der Talmud*) verwirft deßhalb das ganze Nasiräerthum, also mit ihm das ganze Mönchthum und die Abtödtungslehre, als sündhaft, und spricht: „wer sich an Kasteiungen gewöhnt, ist ein Sünder" N'HTQ Davor also muß man in Büchern sich sehr hüten, beherzigend das Wort:*^) LZ2'"Q"Q O^N (die Lehrer haben ihre Aussprüche sehr zu wägen!) Aehnliche Stellen sind: S. 124 „daß das Reich des Lehrers nicht von dieser Welt"; dann S. 126., wo von der Fremdlingschaft der Seele auf Erden die Rede, ebenso S. 60., wo die Kinder junge Himmeiserben genannt werden; dieß Alles stammt aus der christlich-dogmatischen Weltanschauung, durch welche das ganze Erdenleben wird, während das Judenthum, die Lehre von der Fortdauer des Geistes in ihrer ganzen Bedeutung anerkennend, den Menschen als solchen überall auf die Erde hinweist, hier zu wirken, hier auch vor Gott sich zu freuen; denn er ist auch da vor dem Angesichte seines himmlischen Vaters, und die Erde gehört gleichfalls zu dem großen Lichtreiche Gottes. — Beiläufig gesagt wünschten wir auch aus allen jüdischen Schulschriften das Wort „Z eh n gebot e" 87.) entfernt, indem wir nur „zehn Aussprüche" (O'"MN MW kennen; wir werden auf den großen Unterschied dieser beiden Benennungen in einem *) laanitk 11,1. — Noch kräftiger lautet dort der Spruch: „ein Talmudjünger, welcher fastet, dessen Malzeit soll der Hund fressen." »*) ^otü 1, 11. Ii. 4