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Der israelitische Volkslehrer · 1853-11-01 · Heft 11 (November 1853) · page 4

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
3 (1853)
Issue
Heft 11 (November 1853)
Date
1853-11-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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262 Das Wahl- und Kündigungsrecht der Gemeinden es um die Kinder sei und wie sie behandelt werden müssen.— Besäße übrigens auch eine Gemeinde in ihrer Gesammtheit eine so hohe Bildung, daß sie den Mann von Bildung, und solche Sachkenntniß, daß sie den Schulmann gehörig zu beurtheilen und zu würdigen verstünde, so nimmt sie sich doch selten die nöthige Zeit zur gehörigen Prüfung des Anzustellenden, da in der Regel die Art der Abhaltung eines sabbathlichen Gottesdienstes und der persönliche Eindruck des Candidaten den Probirftein von dessen allgemeinster Tüchtigkeit abgibt. Wahre Befähigung entscheidet da am allerwenigsten. Der Kecke überflügelt da nicht selten den Bescheidenen, der Schmarozer und Kriecher den Charakterfesten, welcher im Selbstgefühle semes Werthes nicht hundewedelnd um die Gunst betteln kann. Der volle Eimer sinkt unter, der leere bleibt oben. Es mag sich wohl treffen, daß auch bei diesem Wahlverfahren der geeignete Mann gefunden wird, es muß aber, bei solchem Modus, dies mehr dem glücklichen Zufalle zugeschrieben werden. Dem Zufalle aber sollte wahrlich ein solcher Act nicht überlassen bleiben! Denn das geistige Wohl oder Wehe der Gemeinde hängt zum Theil von oes Lehrers Tüchtigkeit ab, und ein geschehener Mißgriff wirkt oft unheilvoll aus die Dauer vieler Jahre. — Dazu gesellet sich: b, daß die Wahl zu Zwistigkeiten, Parteistellungen und andern Unzuträglichkeiten führt. Selten sind alle stimmberechtigten Genossen in Bezug auf den zu Wählenden einig. Der Eine will den guten Sänger, der Andere den Schulmann berücksichtigt sehen; der Dritte, gegen Beides gleichgültig, wünscht einen guten Gesellschafter, der Vierte wiederum will gerade seine religiöse Richtung vertreten haben. So entstehen nun Parteien. Die siegende Partei glaubt dann natürlich auf die Dankbarkeit des Gewählten Anspruch zu haben; die unterlegene hingegen sieht ihn von vornherein durch das gefärbte Glas des Mißtrauens an, vermeint, nothwendig einen Gegner in ihm zu haben, ist deßhalb empfindlich gegen jede noch so gerechte Züchtigung ihrer Kinder, indem sie in diesen und andern Dingen die Früchte

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